14. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Kreis Segeberg
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.08.2019 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 14. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters ist nach § 12 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz der Gemeindewahlausschuss für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg gebildet worden.
Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr(Kindertagesstättensatzung - Kita-Satzung)
V. Nachtragssatzung vom 21.08.2019 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.F. vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) i.d.F. vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H., S. 27) und des § 25 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) vom 12. Dezember 1991 (GVOBl. Schl.-H., S. 651), jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 20.08.2019 folgende V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr (Kindertagesstättensatzung - Kita-Satzung) erlassen:
1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57 ff.) und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein - beide in der jeweils geltenden Fassung - wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 20.08.2019 folgende 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren erlassen:
Am Sonntag, den 01.09.2019, findet um 14:00 Uhr auf dem Rathausplatz der Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg im Rahmen der Veranstaltung „HU verkauft“ eine öffentliche Versteigerung von Fundfahrrädern statt. Ab 13:30 Uhr können die Fahrräder im Foyer des Rathauses besichtigt werden.
Kindertagesstättensatzung - IV. Nachtragssatzung vom 05.06.2019
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.F. vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) i.d.F. vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H., S. 27) und des § 25 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) vom 12. Dezember 1991 (GVOBl. Schl.-H., S. 651), jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 21.05.2019 folgende IV. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr (Kindertagesstättensatzung - Kita-Satzung) erlassen:
Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §§ 135 a – 135 c BauGB
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 57) und des § 135 c des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 21.Mai 2019 folgende Satzung erlassen:
Satzung zum Schutze des Baumbestandes im gesamten Gebiet der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Aufgrund des § 29 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutz-gesetz-BNatSchG vom 29. Juli 2009 – BGBI. I S. 2542, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ge-setzes vom 15. September 2017 – BGBI. I S. 3434) in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz-LNatSchG vom 24. Februar 2010 – GVOBI. Schl.-H. S. 301, ber. S. 486, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2018 – GVOBI. Schl.-H. S. 773) sowie § 4 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss-fassung der Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 21.05.2019 folgende Satzung erlassen:
über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung - ABS 2019 -) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 19.02.2019 folgende Satzung erlassen:
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Nord“ (Erweiterung des Baufensters) hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen nach §§ 135 a – 135 c BauGB Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 57) und des § 135 c des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 21.Mai 2019 folgende Satzung erlassen:
Bekanntmachung der Gemeinde - Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 148 „Pommernstraße/Kisdorfer Straße“ für das Gebiet nördlich und östlich der Pommernstraße – südlich der Schlesienstraße – westlich der Kisdorfer Straße im Ortsteil Henstedt
Am 26.05.2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. Die Gemeinde ist in 17 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen zur Europawahl
Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Wahlbezirke der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wird in der Zeit vom 06.05.2019 bis 10.05.2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten
im Rathaus der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg (barrierefrei)
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Nach § 39 Abs. 1 der Europawahlordnung (EuWO) teile ich nachstehend mit, welche Wahlräume für die Europawahl am 26. Mai 2019 barrierefrei zugänglich sind und somit für Rollstuhlfahrerinnen oder Rollstuhlfahrer oder sonst in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkte Wählerinnen oder Wähler stufenlos erreicht werden können: