Schiedsamt

Streit gibt es immer wieder, aber sollten Sie deshalb gleich zum Gericht laufen? Muss Ihr Nachbar seine Hecke an der Grenze schneiden oder nicht? Muss er bezahlen, weil sein Kind beim Spielen Ihr Auto beschädigt hat?

Nicht immer ist der Rechtsweg auch der beste Weg, Streitfälle zu lösen. Ein Gerichtsprozess kostet Geld, Nerven und Zeit. Das lässt sich unter Umständen ersparen, wenn zunächst versucht wird, den Streit außergerichtlich beizulegen.

Eine Klärung in einem ruhigen Gespräch mit einer Schiedsperson ist oft besser als der Gang zum Gericht. Die Schiedsperson ist gerne zur Schlichtung bereit bei:

  • vermögensrechtlichen Streitigkeiten (Schadenersatz, Schmerzensgeld)
  • nachbarschaftlichen Auseinandersetzungen
  • Verletzungen der persönlichen Ehre

sowie je nach Schwere der Tat bei:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung und Verunglimpfung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Sachbeschädigung und Körperverletzung

Das Verfahren ist denkbar unbürokratisch. Es wird eingeleitet durch einen Antrag mit Namen und Anschrift beider Parteien und der Angabe, worüber gestritten wird. Den Antrag können Sie der Schiedsperson schriftlich geben oder dort auch mündlich "zu Protokoll" erklären. Die Schiedsperson bestimmt einen Termin, zu dem beide Parteien erscheinen müssen. Bleiben Sie ohne genügende Entschuldigung aus, können die Schiedspersonen ein Ordnungsgeld verhängen. Vor den Schiedspersonen wird über alles mündlich verhandelt. Beide Parteien haben Zeit und Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge in Ruhe und ohne Öffentlichkeit klarzustellen. Fast immer kann die Schiedsperson einen Einigungsvorschlag machen. Wenn die Parteien sich einigen, wird der Vergleich schriftlich festgehalten. Er ist von gleicher Rechtsqualität wie ein vor Gericht geschlossener Vergleich, aus ihm kann notfalls vollstreckt werden.

Am 01.03.2002 ist in Schleswig-Holstein das Landesschlichtungsgesetz in Kraft getreten. Um Gerichte zu entlasten, muss nun bei vielen Streitigkeiten zuerst von einer Gütestelle versucht werden, diese einvernehmlich beizulegen, bevor eine Klage erhoben werden kann. Eine solche Gütestelle ist auch der Schiedsmann oder die Schiedsfrau.

Die Kosten eines Schiedsverfahrens sind nicht hoch. Die Schiedsleute erheben für das Schlichtungsverfahren Gebühren von 20,00 Eur bis höchstens 75,00 Eur. Kommt ein Vergleich zustande, erhält die Schiedsperson eine zusätzliche Gebühr von 20,00 Eur. Außerdem können noch Auslagen wie z.B. Portokosten anfallen.

In bestimmten Bereichen gibt es weitere Stellen für die Streitschlichtung: