Planauslegung im Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben der AKN Eisenbahn AG
„Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und Schleswig-Holstein (SH) und der Stadt Kaltenkirchen“ (mit Abschluss des zweigleisigen Ausbaus im noch eingleisigen Bereich zwischen Quickborn und Ellerau/Tanneneck) inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung - Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2) -
14. Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein, der §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung, des Artikel II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.98, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes und des § 30 des Landeswassergesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 13.12.16 folgende 14. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:
10. Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein, der §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung, des Artikel II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.98, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes und des § 30 des Landeswassergesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 13.12.16 folgende 10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung) erlassen:
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.08.2016 (GVOBl. Schl.H. 2016 S. 788), des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.11.2015 (BGBl. I S. 1834), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 13.12.2016 folgende 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) erlassen:
Gebührensatzung für die Benutzung gemeindlicher Unterkünfte
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) i.V.m. den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) – beide in der jeweils geltenden Fassung - wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 13.12.2016 folgende Satzung erlassen:
Auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ordne ich an, dass das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (§ 23 Abs. 1 1. SprengV) im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Häuser im gesamten Gemeindegebiet für Feuerwerksraketen und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auf den 31.12.2016 und 01.01.2017 ausgedehnt wird.
Am Dienstag, dem 06.12.2016, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses die Sitzung des Hauptausschusses 33/2013-2018 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die komplette Tagesordnung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
News aus Henstedt-Ulzburg
Bauleitplanung - B-Plan Nr. 145 "Ulzburg-Süd / Westlich Hamburger Straße"
Ergänzendes Verfahren zur Behebung des Formfehlers nach § 214 Abs. 4 BauGB; Heilung der Bekanntmachung über die Veränderungssperre für das Gebiet des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 145 „Ulzburg-Süd / Westlich Hamburger Straße“ für das Gebiet nördlich der Straße Adlerhorst – südlich der Falkenstraße - westlich der Hamburger Straße und östlich der Bebauung Habichtstraße - im Ortsteil Ulzburg-Süd gem. § 214
Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:
Bekanntmachung über die Veränderungssperre für das Gebiet des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 145 „Ulzburg-Süd / Westlich Hamburger Straße“ für das Gebiet nördlich der Straße Adlerhorst – südlich der Falkenstraße - westlich der Hamburger Straße und östlich der Bebauung Habichtstraße - im Ortsteil Ulzburg-Süd
Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr, Ortswehr Ulzburg
Aufgrund des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein, beide in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15. November 2016 folgende Satzung der Gemeinde für das Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr, Ortswehr Ulzburg, erlassen:
Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr, Ortswehr Henstedt
Aufgrund des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein, beide in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15. November 2016 folgende Satzung der Gemeinde für das Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr, Ortswehr Henstedt, erlassen:
Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr, Ortswehr Götzberg
Aufgrund des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein, beide in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15. November 2016 folgende Satzung der Gemeinde für das Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr, Ortswehr Götzberg, erlassen:
Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr, Gemeindefeuerwehr
Aufgrund des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein, beide in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15. November 2016 folgende Satzung der Gemeinde für das Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr, Gemeindefeuerwehr, erlassen:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss 26/2013-2018 am 14.11.2016
Am Montag, dem 14.11.2016, findet um 18.30 Uhr im Sitzungsraum 1.22 des Rathauses, die Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses 26/2013-2018 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die vollständige Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
News aus Henstedt-Ulzburg
Bauleitplanung - B-Plan Nr. 90 Kronskamp
Amtliche Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 90 „Kronskamp" (städtebauliches Gesamtbild)
hier: ergänzendes Verfahren zur Behebung des Formfehlers nach § 214 Abs. 4 BauGB
Bebauungsplan Nr. 120 „Schattredder", 1. Änderung hier: Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 120 „Schattredder" (Änderung der Baugrenzen)
Bebauungsplan Nr. 35 „Schulstraße", 9. Änderung hier: Amtliche Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Schulstraße" (Erweiterung der Baugrenzen)