Mängelanzeige

Mängelanzeige der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

gepflegte Park- und Gartenanlagen, saubere Straßen und Bürgersteige sowie intakte Spielplätze prägen das Ortsbild unserer Gemeinde. Dieser Zustand ist nur zu erhalten, wenn regelmäßig Pflegearbeiten verrichtet, Mängel behoben, Reparaturen durchgeführt und Gefahrenpunkte beseitigt werden. Die Verwaltung ist täglich darum bemüht, die Ordnung in unserer Gemeinde zu erhalten, damit Sie sich wohlfühlen können.

Mitunter kann es vorkommen, dass ein aufgetretener Mangel nicht schnell genug beseitigt wird, weil er mir nicht bekannt ist. Hier bin ich auf Ihre aktive Mithilfe angewiesen. Mit diesem Formular können Sie mich dabei unterstützen. Gerne können Sie Ihre Mängelanzeige auch telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail an die Verwaltung richten. Die Anschrift und die entsprechenden Rufnummern finden Sie rechts im Infoblock.

Benutzen Sie dieses Systems bitte niemals, um Notfälle zu melden. Verwenden Sie hierzu die Telefonnummern von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.

Melden Sie bitte nur einen Mangel pro Meldung! Das erleichtert eine schnelle Beseitigung des Mangels.

Der Eingang Ihrer Meldung wird Ihnen direkt nach dem Versand am Bildschirm angezeigt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ulrike Schmidt
Bürgermeisterin


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Die Angabe Ihrer Mailadresse erfolgt ausschließlich zur Kontaktaufnahme in dieser Angelegenheit. Eine Speicherung der Daten zu anderen Zwecken erfolgt nicht.

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Datenschutzerklärung - Nutzung Ihrer Daten in diesem Formular

Bei einer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail oder über dieses Formular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Name, E-Mail-Adresse, ggf. Anschrift und Telefonnummer) von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, z.B. wenn Ihr Anliegen erledigt ist. Anderenfalls wird die Verarbeitung eingeschränkt, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.