Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 01.03.2020 und ggfs. die Stichwahl am 22.03.2020
Das Wählerverzeichnis für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters für die Wahlbezirke der Gemeinde wird in der Zeit vom 10.02.2020 bis 14.02.2020 während der Öffnungszeiten
in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG Zimmer 0.2,
für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Vorstellung der Bewerber/innen zur/zum Bürgermeister/in
Die Bewerber/innen für die am 01.03.2020 stattfindende Wahl zur/zum hauptamtlichen Bürgermeister/in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg stellen sich den Bürgerinnen und Bürgern in öffentlichen Versammlungen am
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10.01.2020 über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters am 01.03.2020 entschieden.
Die für Dienstag, den 21.01.2020, vorgesehene Sitzung der Gemeindevertretung 16/2018-2023
fällt aufgrund nicht dringend zu beratender Tagesordnungspunkte aus. Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Dienstag, den 18. Februar 2020 statt.
Mit freundlichen Grüßen gez. Henry Danielski Bürgervorsteher
News aus Henstedt-Ulzburg
Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:
die für Dienstag, den 14. Januar 2020, vorgesehene Sitzung des Hauptausschusses fällt aus.
Die nächste turnusmäßige Sitzung findet am Dienstag, den 11. Februar 2020 statt.
News aus Henstedt-Ulzburg
des MWVATT - Amt für Planfeststellung Verkehr - Schleswig-Holstein
über die Auslegung einer Planänderung im Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben der AKN Eisenbahn AG „Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein und der Stadt Kaltenkirchen“ inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung – Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2) –
Richtlinie der Gemeinde Henstedt-Ulzburg zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Gemäß § 8 Abs. 3 Jugendförderungsgesetz Schleswig-Holstein (JuFöG) in Verbindung mit §§ 11, 12 und 74 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - jeweils in der zurzeit geltenden Fassung - regelt die Gemeinde Henstedt-Ulzburg dieses Förderungsanliegen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung durch freiwillige Leistungen mittels dieser Richtlinie.
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Bürgerhaus der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Benutzungsordnung Bürgerhaus)
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 und 17 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. S-H 2018 S. 6), Ressortbezeichnung geändert durch Landesverordnung vom 16.01.2019 (GVOBl. S-H 2019 S. 30) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 17.12.2019 folgende Satzung erlassen:
1. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung öffentlicher Einrichtungen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 18.04.2018 (Benutzungsordnung öffentlicher Einrichtungen)
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 und 17 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. S-H 2018 S. 6), Ressortbezeichnung geändert durch Landesverordnung vom 16.01.2019 (GVOBl. S-H 2019 S. 30), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 17.12.2019 folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes sowie des § 44 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 17.12.2019 folgende Schmutzwassergebührensatzung erlassen:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes sowie des § 44 Abs. 1, ohne Satz 3, mit Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 17.12.2019 folgende Niederschlagswassergebührensatzung erlassen:
Anordnung eines Abbrennverbots von Feuerwerkskörpern
Auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ordne ich an, dass das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot (§ 23 Abs. 1 und 2 1. SprengV) für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Häuser im gesamten Gemeindegebiet für Feuerwerksraketen und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auch auf den 31.12.2019 und 01.01.2020 ausgedehnt wird.
Die an jedem Donnerstag stattfindenden Wochenmärkte auf den Marktplätzen Ulzburg und Rhen fallen am Donnerstag, den 26.12.2019 ersatzlos aus.
News aus Henstedt-Ulzburg
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 57) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 17.09.2019 folgende Nachtragssatzung erlassen:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 „Jahnstraße“ hier: 1. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB 2. Einladung zur Informationsveranstaltung am 10.12.2019
ZV Fundtiere Segeberg West - Haushaltssatzung 2020
Bekannmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West für das Haushaltsjahr 2020.
Aufgrund § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 19.11.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen: