Bekanntmachungen

News aus Henstedt-Ulzburg

VI. Nachtragssatzung zur Kita-Satzung

VI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr (Kindertagesstättensatzung - Kita-Satzung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2 sowie 6 Abs. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) und der §§ 25 Abs. 1 und 3, Satz 1 – 3, sowie 30 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 23.06.2020 folgende VI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr (Kindertagesstätten-satzung - Kita-Satzung) erlassen:

Vollständiger Bekanntmachungstext

News aus Henstedt-Ulzburg

B-Plan Nr. 63 „Ulzburg-Mitte“

Bebauungsplan Nr. 63 „Ulzburg-Mitte“, 2. Änderung (CCU)
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Vollständiger Bekanntmachungstext

News aus Henstedt-Ulzburg

B-Plan Nr. 100 „Kammerloh-Ostteil“

B-Plan Nr. 100 „Kammerloh-Ostteil“

Bebauungsplan Nr. 100 „Kammerloh-Ostteil“, 5. Änderung
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Vollständiger Bekanntmachungstext

News aus Henstedt-Ulzburg

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.06.2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

Vollständiger Bekanntmachungstext

News aus Henstedt-Ulzburg

Bekanntmachung der Gemeinde

Lärmaktionsplanung 2018 (3. Stufe) – Aktualisierung des Lärmaktionsplans 2013
hier: Bekanntmachung

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung 17/2018-2023 am 19.05.2020 die Lärmaktionsplanung 2018 (3. Stufe) für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg beschlossen. Dieses wird hiermit bekannt gemacht.

Die Lärmaktionsplanung 2018 (3. Stufe) tritt mit Beginn des 18.06.2020 in Kraft. Alle Interessierten können den Lärmaktionsplan 2018 (3. Stufe)  von diesem Tage an in der Gemeindeverwaltung (Rathaus) in Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, Zimmer 3.16, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich ist der Lärmaktionsplan 2018 (3. Stufe) ins Internet unter der Adresse www.henstedt-ulzburg.de eingestellt.

Henstedt-Ulzburg, den 10.06.2020

Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Die Bürgermeisterin
gez. Schmidt 

News aus Henstedt-Ulzburg

Neufassung der Außenbereichssatzung Nr. 1 „Vogelsang“

Wiederholung der öffentlichen Auslegung
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung  gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Vollständiger Bekanntmachungstext

News aus Henstedt-Ulzburg

Gebührenordnung Naturbad Beckersberg - 1. Nachtragssatzung

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassun­g vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), sowie der §§ 1 Abs. 1, 2 Absatz 1 und 6 Abs. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 19.05.2020 folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:

Vollständiger Bekanntmachungstext

News aus Henstedt-Ulzburg

B-Plan Nr. 152 "Wohldweg-Wischhof"

Bebauungsplan

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 152 „Wohldweg-Wischhof“
hier:
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2  Abs. 1 BauGB
2. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Vollständiger Bekanntmachungstext

News aus Henstedt-Ulzburg

Gültigkeit der Wahl der Bürgermeisterin in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Die Kommunalaufsicht hat mit Verfügung vom 23. April 2020 die am 01. März 2020 durchgeführte Wahl von Frau Ulrike Schmidt zur hauptamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für gültig erklärt. Verstöße bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl wurden nicht festgestellt.

Das von mir bekannt gegebene endgültige Wahlergebnis ist damit bestätigt. Die Wahl ist rechtskräftig.

Henstedt-Ulzburg, 30.04.2020

Gemeinde Henstedt-Ulzburg       
Der Gemeindewahlleiter

gez. Colja Peglow

News aus Henstedt-Ulzburg

Aufhebung der Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass vom 07.01.2020

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:

I.
Die Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass vom 07.01.2020 für die Termine

  • 1. Sonntag, den 13.09.2020
  • 2. Sonntag, den 01.11.2020

wird aufgehoben.

II.
Diese Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Verkündung in Kraft.

Henstedt-Ulzburg, den 28.04.2020
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Der Bürgermeister

gez. Bauer

News aus Henstedt-Ulzburg

Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Die für Montag, den 27. April 2020 um 18.30 Uhr vorgesehene Sitzung des Umwelt- und Naturausschusses und die für Montag, den 4. Mai 2020 um 18:30 Uhr vorgesehene Sitzung des Planungs- und Bauausschusses finden nicht statt.

Henstedt-Ulzburg, den 15.04.2020         

Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Der Bürgermeister

gez. Bauer

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Volksbegehren zum Schutz des Wassers

Nach Ablauf der Versendungsfrist für die Unterstützung des Volksbegehrens wurden die Eintragungslisten überprüft und folgendes Ergebnis für Henstedt-Ulzburg festgestellt:

Anzahl gültige Eintragungen        596
Anzahl ungültige Eintragungen      34

Henstedt-Ulzburg, den 01.04.2020
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Der Bürgermeister

gez. Bauer

News aus Henstedt-Ulzburg

Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Die für Montag, den 20. April 2020, um 18.30 Uhr, vorgesehene Sitzung des Planungs- und Bauausschusses und die für Dienstag, den 21. April 2020, um 19.30 Uhr, vorgesehene Sitzung der Gemeindevertretung finden nicht statt.

Henstedt-Ulzburg, den 07.04.2020

News aus Henstedt-Ulzburg

Aufhebung der Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass vom 25.02.2020

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:

I.

Die Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass vom 25.02.2020 für den Termin Sonntag, den 03.05.2020 wird aufgehoben.

II.

Diese Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Verkündung in Kraft.

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Feststellung über das Nachrücken einer Gemeindevertreterin in die Gemeindevertretung

Herr Timo Scholle hat sein anlässlich der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 erworbenes Mandat als Gemeindevertreter zum 18. März 2020 niedergelegt.

Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass die Listenbewerberin der BfB

  • Frau
    Annemarie Winter
    Maurepasstraße 45
    24558 Henstedt-Ulzburg

als Gemeindevertreterin nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schrift­lich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 09.04.2020 und endet mit Ablauf des 08.05.2020.

News aus Henstedt-Ulzburg

Gebührensatzung für die Benutzung gemeindlicher Unterkünfte in Henstedt-Ulzburg

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. Schl.-H. 2018 S. 6), sowie der § 1 Abs. 1 und 2, sowie § 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 2005 27) in der jeweils aktuellen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 18.02.2020 folgende Nachtragssatzung erlassen:

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News aus Henstedt-Ulzburg

Aufstellung des Landschaftsplans - Betretungsbefugnis gem. § 49 I Nr. 1 LNatSchG

Das Planungsbüro Jacob|Fichtner PartGmbH, 22848 Norderstedt, ist hiermit von der Gemeinde Henstedt-Ulzburg beauftragt einen Landschaftsplan im Sinne der Naturschutzgesetze (§ 11 BNatSchG, § 7 LNatSchG) aufzustellen.

Sie sind deshalb gemäß § 49 I Nr.1 LNatSchG befugt Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten und gegebenenfalls Vermessungen, Bestandserhebungen, Bodenuntersuchungen, Bodenproben oder ähnliche Arbeiten vorzunehmen.

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Ergebnis der Wahl einer Bürgermeisterin bzw. eines Bürgermeisters in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2020 das Ergebnis der Wahl einer Bürgermeisterin bzw. eines Bürgermeisters am 01.03.2020 wie folgt festgestellt:

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Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:

Vollständiger Bekanntmachungstext

News aus Henstedt-Ulzburg

Verordnung vom 17.02.2020 zur Änderung der Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass vom 07.01.2020

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:

Vollständiger Bekanntmachungstext