Bekanntmachungen
Aufstellung des Landschaftsplans - Betretungsbefugnis gem. § 49 I Nr. 1 LNatSchG
Das Planungsbüro Jacob|Fichtner PartGmbH, 22848 Norderstedt, ist hiermit von der Gemeinde Henstedt-Ulzburg beauftragt einen Landschaftsplan im Sinne der Naturschutzgesetze (§ 11 BNatSchG, § 7 LNatSchG) aufzustellen.
Sie sind deshalb gemäß § 49 I Nr.1 LNatSchG befugt Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten und gegebenenfalls Vermessungen, Bestandserhebungen, Bodenuntersuchungen, Bodenproben oder ähnliche Arbeiten vorzunehmen.
Diese Betretungsbefugnis steht Beauftragten und Bediensteten der Naturschutzbehörde zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist nach § 11 V BNatSchG in Verbindung mit § 7 III 1 LNatSchG gesetzlich beauftragt Landschaftspläne aufzustellen. Es ist daher nach § 11 II BNatSchG in Verbindung mit § 7 III LNatSchG auch ihre Aufgabe, die hiermit wahrgenommen wird. Eine Duldungspflicht für das Betreten von Grundstücken besteht gemäß § 65 I BNatSchG und § 48 I a) LNatSchG.