Richtlinie der Gemeinde Henstedt-Ulzburg zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Gemäß § 8 Abs. 3 Jugendförderungsgesetz Schleswig-Holstein (JuFöG) in Verbindung mit §§ 11, 12 und 74 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - jeweils in der zurzeit geltenden Fassung - regelt die Gemeinde Henstedt-Ulzburg dieses Förderungsanliegen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung durch freiwillige Leistungen mittels dieser Richtlinie.
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Bürgerhaus der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Benutzungsordnung Bürgerhaus)
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 und 17 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. S-H 2018 S. 6), Ressortbezeichnung geändert durch Landesverordnung vom 16.01.2019 (GVOBl. S-H 2019 S. 30) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 17.12.2019 folgende Satzung erlassen:
1. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung öffentlicher Einrichtungen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 18.04.2018 (Benutzungsordnung öffentlicher Einrichtungen)
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 und 17 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. S-H 2018 S. 6), Ressortbezeichnung geändert durch Landesverordnung vom 16.01.2019 (GVOBl. S-H 2019 S. 30), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 17.12.2019 folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes sowie des § 44 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 17.12.2019 folgende Schmutzwassergebührensatzung erlassen:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes sowie des § 44 Abs. 1, ohne Satz 3, mit Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 17.12.2019 folgende Niederschlagswassergebührensatzung erlassen:
Anordnung eines Abbrennverbots von Feuerwerkskörpern
Auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ordne ich an, dass das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot (§ 23 Abs. 1 und 2 1. SprengV) für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Häuser im gesamten Gemeindegebiet für Feuerwerksraketen und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auch auf den 31.12.2019 und 01.01.2020 ausgedehnt wird.
Die an jedem Donnerstag stattfindenden Wochenmärkte auf den Marktplätzen Ulzburg und Rhen fallen am Donnerstag, den 26.12.2019 ersatzlos aus.
News aus Henstedt-Ulzburg
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein, S. 57) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 17.09.2019 folgende Nachtragssatzung erlassen:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 „Jahnstraße“ hier: 1. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB 2. Einladung zur Informationsveranstaltung am 10.12.2019
ZV Fundtiere Segeberg West - Haushaltssatzung 2020
Bekannmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West für das Haushaltsjahr 2020.
Aufgrund § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 19.11.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Auslegung der Jahresrechnung 2018 und des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes
Die Jahresrechnung 2018 des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes Kaltenkirchen über die Prüfung der Jahresrechnung 2018 liegen vor.
In der Zeit vom 05.12.2019 bis 06.01.2020 liegen die Jahresrechnung 2018 und der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung während der Öffnungszeiten in Zimmer 0.14 des Rathauses der Gemeinde Henstedt-Ulzburg , Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, zur Einsicht aus.
News aus Henstedt-Ulzburg
Bekanntmachung - Ausbaubeitragssatzung 2006
Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung - ABS 06 -) Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der § 1 Abs. 1, § 2 und § 8 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 und 3, Abs. 4, 5, 6, 7 und 9 des Kommu-nalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 19.11.2019 folgende Satzung erlassen:
Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung - ABS 2018 -) Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der § 1 Abs. 1, § 2 und § 8 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 und 3, Abs. 4, 5, 6, 7 und 9 des Kommu-nalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 19.11.2019 folgende Satzung erlassen:
Standesamt am Mittwoch, den 13.11.2019 geschlossen
Am Mittwoch, den 13. November 2019 findet die Mitgliederversammlung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten im Kreis Segeberg als Fortbildung statt. Da alle Standesbeamte gehalten sind, an diesen Kreisschulungen teilzunehmen, bleibt das Standesamt Henstedt-Ulzburg an diesem Tag geschlossen
News aus Henstedt-Ulzburg
Lärmaktionsplanung 2018 - Aktualisierung des Lärmaktionsplans 2013
hier: Öffentliche Auslegung
Gemäß der EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) sind Gemeinden und Städte generell verpflichtet, eine Lärmminderungsplanung aufzustellen bzw. regelmäßig zu aktualisieren. Das Ziel ist dabei, den Umgebungslärm darzustellen und Maßnahmen zur Minderung des Lärms zu entwickeln.
Aus Anlass des Feiertages „Reformationstag“ am 31.10.2019 werden die an jedem Donnerstag stattfindenden Wochenmärkte wie folgt verändert:
Der Wochenmarkt auf dem Marktplatz Ulzburg fällt am 31.10.2019 ersatzlos aus.
Der Wochenmarkt Rhen wird auf Mittwoch, den 30.10.2019 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr vorverlegt.
Henstedt-Ulzburg, den 07.10.2019 Gemeinde Henstedt-Ulzburg
News aus Henstedt-Ulzburg
Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu: