Nachrücken eines Gemeindevertreters in die Gemeindevertretung
Herr Kurt Göttsch hat sein anlässlich der Kommunalwahl am 6. Mai 2018 erworbenes Mandat als Gemeindevertreter mit Ablauf des 7. Dezember 2020 niedergelegt. Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass der Listenbewerber der WHU
Herr Stefan Schneider Usedomer Straße 21 24558 Henstedt-Ulzburg
als Gemeindevertreter nachrückt. Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 10.12.2020 und endet mit Ablauf des 09.01.2021.
News aus Henstedt-Ulzburg
Benutzungsordnung Gemeindebücherei und -mediothek
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) – in der jeweils geltenden Fassung – wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 27.10.2020 folgende Satzung erlassen:
Nachrücken eines Gemeindevertreters in die Gemeindevertretung
Frau Inga Lüttjohann hat ihr anlässlich der Kommunalwahl am 6. Mai 2018 erworbenes Mandat als Gemeindevertreterin mit Ablauf des 7. Dezember 2020 niedergelegt. Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass der Listenbewerber der BfB
Herr Dr. Axel Holtz Groß-Sabiner-Ring 34 24558 Henstedt-Ulzburg
als Gemeindevertreter nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 19.11.2020 und endet mit Ablauf des 18.12.2020.
News aus Henstedt-Ulzburg
B-Plan Nr. 113 "Gräflingsberg/ Heidelweg"
*** Verschiebung der öffentlichen Auslegung *** Bebauungsplan Nr. 113 „Gräflingsberg/ Heidelweg“, 7. Änderung hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Wahlen zur stellv. Schiedsperson in Henstedt-Ulzburg
Das Amt der stellvertretenden Schiedsfrau / des stellvertretenden Schiedsmannes in Henstedt-Ulzburg - Schiedsamtbezirk 6 - ist neu zu besetzen. Das Schiedsamt nimmt die Aufgabe der außergerichtlichen Streitschlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahr. Dies können Nachbarschaftsstreitigkeiten sein, wie zum Beispiel Verstöße gegen die Hausordnung oder Schadensersatzansprüche. Aber auch leichte Körperverletzungen, Hausfriedensbruch, Beleidigungen oder Sachbeschädigungen können zunächst Fälle für das Schiedsamt sein. Denn oftmals ist eine Klage vor Gericht erst zulässig, nachdem von der Schiedsfrau / dem Schiedsmann oder einer anderen Gütestelle vergeblich versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.
2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020
2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2020. Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.10.2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu:
1.1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Aufgrund § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz weist die Gemeinde Henstedt-Ulzburg darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2022 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 c Abs.1 des Soldatengesetz widersprechen können.
Finanz- und Wirtschaftsausschuss 18/2018-2023 am 20.10.2020
Am Dienstag, dem 20.10.2020, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses die Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses 18/2018-2023 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die vollständige Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
Aufgrund der einzuhaltenden Abstandsregelungen ist die Teilnahme von Gästen an der Sitzung auf 20 Personen beschränkt. Das Betreten des Rathauses ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung gestattet, die nach Einnehmen des Sitzplatzes abgenommen werden kann. Gäste sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten anzugeben. Personen, die eine Angabe verweigern, werden von der Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen.
News aus Henstedt-Ulzburg
Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020
Aufgrund § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 29.09.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Satzung über die Bildung eines Beirates Inklusion für Menschen mit Behinderung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 i.V. m. § 47 d Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBL. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.Juni 2020 (GVOBL. Schl.-H. S. 364) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 15.09.2020 folgende Satzung erlassen:
Die für Dienstag, den 18. August 2020 um 19.30 Uhr vorgesehene Sitzung der Gemeindevertretung findet nicht statt.
Henstedt-Ulzburg, den 06.08.2020
Gemeinde Henstedt-Ulzburg Die Bürgermeisterin gez. Schmidt
News aus Henstedt-Ulzburg
VI. Nachtragssatzung zur Kita-Satzung
VI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr (Kindertagesstättensatzung - Kita-Satzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2 sowie 6 Abs. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) und der §§ 25 Abs. 1 und 3, Satz 1 – 3, sowie 30 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 23.06.2020 folgende VI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr (Kindertagesstätten-satzung - Kita-Satzung) erlassen: