Barrierefreiheitserklärung

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Internetseite befindet sich hinsichtlich des Abbaus vorhandener Barrieren derzeit noch in Überarbeitung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.henstedt-ulzburg.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • PDF-Dateien, die vor dem 01.09.2023 veröffentlicht wurden, sind nicht auf Barrierefreiheit geprüft und somit unter Umständen nicht für alle nutzenden Personen wahrnehmbar. Aufgrund der großen Anzahl dieser Dokumente erfolgt eine Überarbeitung nur, wenn Änderungen an diesen Dokumenten vorgenommen werden. Bei neu eingestellten PDF-Dokumenten wird verstärkt auf die Erstellung einer barrierefreien Version geachtet. Dokumente, die nicht barrierefrei bereitgestellt werden können, werden entsprechend gekennzeichnet.
  • Vorhandene Videos wurden ohne eine Untertitelung veröffentlicht und sind somit nicht für alle benutzenden Personen wahrnehmbar. Bei neu eingestellten Videos wird versucht, eine Untertitelung umgehend bereitzustellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.07.2023 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung und einer Prüfung der Website durch die Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Schleswig-Holstein. Die hieraus resultierenden Prüfergebnisse bildeten die Grundlage für eine verbesserte Umsetzung der Barrierefreiheit.

Die Erklärung wurde zuletzt am 01.09.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Sachgebiet Organisation
Rathausplatz 1
24558 Henstedt-Ulzburg

Telefon: 04193 963-0
E-Mail: organisation@henstedt-ulzburg.de

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

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