1. Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 01.08.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 90 „Kronskamp" (städtebauliches Gesamtbild) hier: Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 4 a BauGB
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Südlich Am Lindenhof“, 4. Änderung (Gebäudehöhe/ Grundflächenzahl) hier: Bekanntmachung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses sowie Durchführung einer öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Segeberg hat für die Haushaltsjahre 2009 – 2016 die Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die sonstige Verwaltungstätigkeit der Gemeinde Henstedt-Ulzburg geprüft.
Das Ergebnis der Prüfung liegt vor. Der Bericht kann während der Öffnungszeiten der Verwaltung (Mo. – Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, Do. auch 14.00 – 18.00 Uhr) im Rathaus, Raum 1.14, Rathausplatz 1, Henstedt-Ulzburg, sowie im Bürgerinformationssystem unter der Rubrik „Dokumente“ eingesehen werden.
News aus Henstedt-Ulzburg
Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat in ihrer Sitzung am 17.04.2018 die Jahresrechnung der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2014, die
11.Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.06.2018 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 11. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
I.
§ 5 - Ständige Ausschüsse - Absatz 1 wird dahingehend geändert, dass
unter den Buchstaben a) –f) bei der Zusammensetzung jeweils die Mitgliederzahl „9“ durch „11“ ersetzt wird.
der Buchstabe g) folgende Fassung erhält: Feuerwehrausschuss Zusammensetzung: 11 Mitglieder Aufgabengebiet: Feuerwehren Zu den Sitzungen werden die/der Gemeindeführer/in und ihre/ seine Stellvertretung sowie die Ortswehrführer/innen eingeladen. Sie haben in ihrem Zuständigkeitsbereich Rederecht.
II.
Die 11. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg tritt am 12.06.2018 in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Segeberg vom 19.06.2018 erteilt.
News aus Henstedt-Ulzburg
Wahlprüfungsausschuss 01/2018 - 2023 am 25.06.2018
Am Montag, dem 25.06.2018, findet um 18:30 Uhr im Besprechungsraum 1.01 des Rathauses die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses 01/2018-2023 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die komplette Tagesordnung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
News aus Henstedt-Ulzburg
Bauleitplanung - F-Plan Nr.28 - Genehmigung
28. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nahversorgung Ulzburg-Süd) hier: Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 07.Mai 2018 das Ergebnis der Gemeinde-wahl vom 06. Mai 2018 festgestellt. Für die Gemeindewahl waren insgesamt 22.899 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. An der Wahl haben 10.319 Wahlberechtigte teilgenommen (Wahlbeteiligung 45,06 %).
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 107 „Westlich Große Lohe“ (Änderung der Geschossigkeit) hier: Bekanntmachung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses sowie Durchführung einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1. Am 06.05.2018 findet die Wahl der Gemeindevertretung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Segeberg verbunden.
2. Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke und Wahlkreise ist aus den öffentlichen Aushängen ersichtlich und kann bei Bedarf beim Gemeindewahlleiter eingesehen werden. Im Übrigen wird auf die Angaben in der Wahlbenachrichtigung verwiesen.
Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
1. Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde- und Kreiswahlen für die Wahlbezirke der Gemeinde wird in der Zeit vom 16. April 2018 bis 20. April 2018 während der Öffnungszeiten
in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG Zi. 0.03,
für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes besteht.