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Inklusionsbeauftragte für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung sind Teil unserer Gesellschaft. Es ist damit ein Anliegen, deren Bedürfnisse ernst zu nehmen und Barrieren abzubauen, um gesellschaftliche Teilhabe zuzusichern.

Beauftragte für Menschen mit BehinderungDie Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist im Sinne der Zielsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006, sowie des Gesetzes des Landes Schleswig-Holstein zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vom 16.12.2002 entschlossen, die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde sicher zu stellen. Darüber hinaus soll die Beteiligung an der Entwicklung an der Gemeinde Henstedt-Ulzburg zu einer behindertenfreundlichen Kommune ermöglicht und gefördert werden.

Am 22.08.2012 wurde die Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen. Im Februar 2023 wurde eine Neufassung der „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg“ beschlossen, die mit der Veröffentlichung am 22. März 2023 in Kraft getreten ist.

Damit wurden aus der Bezeichnung „Beauftragte für Menschen mit Behinderung“, neu die Bezeichnung „Inklusionsbeauftragte für Menschen mit Behinderung“.

Die beiden Inklusionsbeauftragten für Menschen mit Behinderung Britta Brünn und Uta Herrnring-Vollmer haben ihr Amt am 01.01.2018 angetreten. Sie sind ehramtlich tätig, politisch neutral und unabhängig.

Die beiden Inklusionsbeauftragten Uta Herrnring-Vollmer und Britta Brünn sind seit dem 1. Januar 2018 für fünf Jahre ehrenamtlich tätig. Am 9. Mai 2023 hat sie die Gemeindevertretung mit sofortiger Wirkung für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren bestellt.

Die Inklusionsbeauftragten für Menschen mit Behinderung

  • vertreten die besonderen Interessen der Menschen mit Behinderung und setzen sich für deren Belange ein.
  • werben um Solidarität und Verständnis für die Situation und die Bedarfe beeinträchtigter Menschen in allen Teilen der Gesellschaft.
  • vertreten die Interessen der behinderten Menschen gegenüber der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, soweit es sich nicht um Verwaltungshandeln durch Verwaltungsakte handelt.
  • beraten und informieren Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörige, koordinieren deren Anliegen und Anregungen und leiten diese an die zuständigen Stellen weiter.
  • fördern und unterstützen die Zusammenarbeit aller Behindertenorganisationen und –vereine und beteiligen diese an ihrer Arbeit
  • vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderungen beim öffentlichen Wohnungsbau, beim Bau öffentlicher Gebäude und Einrichtungen sowie beim Bau von Anlagen des öffentlichen Verkehrs.
  • unterstützen die Verwaltung, die Gemeindevertretung und deren Ausschüsse durch Stellungnahmen und Empfehlungen in allen Angelegenheiten, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen. Dies gilt bei Planungen und vor Entscheidungen (z.B. bei Maßnahmen der Nahverkehrsplanung, Bauvorhaben, Beseitigung von Barrieren) bei der sie u.a. Stellungnahmen gem. Art. 9 Abs. 1 (Zugänglichkeit) der UN-Behindertenrechtskonvention abgeben.
  • wirken bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg aktiv mit und nehmen an den entsprechenden Veranstaltungen teil.
  • legen mindestens einmal im Jahr einen Jahresbericht über die Aktivitäten im Vorjahr dem Sozial-, Senioren und Gleichstellungsausschuss vor.
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