Bekanntmachungen
Wahlbekanntmachung
1. Am 01.03.2020 findet die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
2. Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke kann bei Bedarf beim Gemeindewahlleiter eingesehen werden. Im Übrigen wird auf die Angaben in der Wahlbenachrichtigung verwiesen.
3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Nach Feststellung der Wahlberechtigung wird diese zurückgegeben und ist von der Wählerin oder dem Wähler für eine etwa notwendig werdende Stichwahl aufzubewahren und erneut mitzubringen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Es wird ein weißer Stimmzettel verwendet.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, EG, Zimmer 0.22, 0.23 oder 0.24, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18:00 Uhr dem für die Briefwahl zuständigen Wahlvorstand zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.
6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).
Henstedt-Ulzburg, 17.02.2020
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Der Gemeindewahlleiter
gez. Colja Peglow