1. Am 06.05.2018 findet die Wahl der Gemeindevertretung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Segeberg verbunden.
2. Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke und Wahlkreise ist aus den öffentlichen Aushängen ersichtlich und kann bei Bedarf beim Gemeindewahlleiter eingesehen werden. Im Übrigen wird auf die Angaben in der Wahlbenachrichtigung verwiesen.
Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
1. Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde- und Kreiswahlen für die Wahlbezirke der Gemeinde wird in der Zeit vom 16. April 2018 bis 20. April 2018 während der Öffnungszeiten
in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG Zi. 0.03,
für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes besteht.
Aufgrund der §§ 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 32 Abs. 6 des Gesetzes über Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) in den jeweils aktuellen Fassungen wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.03.2018 folgende 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) erlassen:
26. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wagenhubergelände) hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan Nr. 147 „Wagenhubergelände“ hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist nach Ablauf seiner Wahlzeit neu zu wählen.
Die Wahl zum 10. Kinder- und Jugendparlament findet am Donnerstag, dem 07.06.2018 statt. Sie erfolgt durch Stimmabgabe. Die Wahl wird wie folgt durchgeführt:
In den nachstehend aufgeführten Schulen in Henstedt-Ulzburg vormittags zu den von den einzelnen Schulen festzulegenden Zeiten
Gemeinschaftsschule Rhen, Schäferkampsweg 34, für die wahlberechtigten Schüler/innen dieser Schule
Alstergymnasium, Maurepasstraße 67, für die wahlberechtigten Schüler/innen dieser Schule,
Olzeborchschule, Beckersbergstraße 95, für die wahlberechtigten Schüler/innen dieser Schule
Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die zur Wahl des Kinder- und Jugendparlaments der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen, soweit diese nicht bereits in den Schulen ihre Stimme abgegeben haben.
5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Kruhnskoppel“ (Kindertagesstätte) hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)