Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein, der §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung, des Artikel II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.98, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes und des § 30 des Landeswassergesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 11.12.18 folgende 16. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein, der §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung, des Artikel II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.98, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes und des § 30 des Landeswassergesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 11.12.18 folgende 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung) erlassen:
Anordnung eines Abbrennverbots von Feuerwerkskörpern
Auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ordne ich an, dass das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (§ 23 Abs. 1 1. SprengV) im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Häuser im gesamten Gemeindegebiet für Feuerwerksraketen und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auch auf den 31.12.2018 und 01.01.2019 ausgedehnt wird.
2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung gemeindlicher Unterkünfte
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.07.2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 552), sowie der §§ 1,2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) in der jeweils aktuellen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 11.12.2018 folgende Nachtragssatzung erlassen:
Umwelt- und Planungsausschuss 07/2018-2023 am 03.12.2018
Am Montag, dem 03.12.2018, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses die Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses 07/2018-2023 statt. Die komplette Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
News aus Henstedt-Ulzburg
Kinder- und Jugendausschuss 02/2018 - 2023 am 26.11.2018
Am Montag, dem 26.11.2018, findet um 18:30 Uhr im Sitzungsraum 1.22 des Rathauses die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses 02/2018-2023 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die komplette Tagesordnung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
News aus Henstedt-Ulzburg
Kultur- und Sportausschuss 02/2018-2023 am 27.11.2018
Am Dienstag, dem 27.11.2018, findet um 18:30 Uhr im Sitzungsraum 1.22 des Rathauses die Sitzung des Kultur- und Sportausschusses 02/2018-2023 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die komplette Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu:
Sportförderrichtlinie der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Es ist das Anliegen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den Sport, insbesondere jugendliche Sportler/innen sowie den Breitensport finanziell zu fördern.
Aufgrund § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz weist die Gemeinde Henstedt-Ulzburg darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2020 das 18. Lebensjahr vollen-den, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 c Abs.1 des Soldatengesetz widersprechen können.
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 01.08.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen: