Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Gemeinde
Aufgrund § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz weist die Gemeinde Henstedt-Ulzburg darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2022 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 c Abs.1 des Soldatengesetz widersprechen können.
Gemäß § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial einmal jährlich folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit:
1. Familienname,
2. Vorname,
3. gegenwärtige Anschrift.
2. Vorname,
3. gegenwärtige Anschrift.
Im Jahr 2021 findet die Datenübermittlung im März statt.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 36 Absatz 2 Satz 1 des
Bundesmeldegesetz dem widersprochen haben. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist bis zum 28.02.2021 schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg zu erklären.
Bundesmeldegesetz dem widersprochen haben. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist bis zum 28.02.2021 schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg zu erklären.
Henstedt-Ulzburg, 12.10.2020