hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Durchführung einer Online-Informationsveranstaltung mit Präsenzmöglichkeit am 19.05.2021
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 148 „Pommernstraße / Kisdorfer Straße“
hier: Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie einer Online-Informationsveranstaltung mit Präsenzmöglichkeit am 25.05.2021
II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades Beckersberg der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Gebührenordnung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), sowie der §§ 1 Abs. 1, 2 Absatz 1 und 6 Abs. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.03.2021 folgende II. Nachtragssatzung erlassen:
des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr über die Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG bezüglich der Planänderung in dem Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG i.V.m. § 72 ff. VwVfG für das Vorhaben:
„Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein und der Stadt Kaltenkirchen“, Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2) einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Durchführung einer Online-Informationsveranstaltung mit Präsenzmöglichkeit am 27.04.2021
Aufgrund des § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.09.2020 (GVOBl. Schl.-H. 2020, S. 514), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.03.2021 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 16. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
I.
§ 5 - Ständige Ausschüsse - Absatz 1 wird dahingehend geändert, dass unter den Buchstaben a) – h) bei der Zusammensetzung jeweils die Mitgliederzahl „13“ durch „11“ ersetzt wird.
II.
Die 16. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg tritt am 16.03.2021 in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Segeberg vom 17.03.2021 erteilt.
News aus Henstedt-Ulzburg
Gebührensatzung für die Benutzung gemeindlicher Unterkünfte
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.06.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 364), sowie § 1 Abs. 1, § 2 Abs.1 und § 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) in der jeweils aktuellen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.03.2021 folgende Satzung erlassen:
Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes
Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (teilw. Umwandlung des Sportplatzes der Gemeinschaftsschule Rhen in Wohnbaufläche)
hier: 1. Bekanntmachung des Beschlusses über die Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB 2. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Haushaltssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 77 Abs. 1 in Verbindung mit § 77 Abs. 2 bis 4 und der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.03.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Ergebnis der Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.03.2021 die Mitglieder des Seniorenbeirates der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für die Wahlperiode 2021 bis 2025 gewählt. Es wurden folgende Kandidaten gewählt:
Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 98
Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 98 "Schule Rhen – Schäferkampsweg“ (Errichtung von Wohngebäuden)
hier: 1. Bekanntmachung des Beschlusses über die Änderung des o.g. Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB 2. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie einer OnlineInformationsveranstaltung mit Präsenzmöglichkeit am 29.03.2021
Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hier: Zugelassene Kandidaten
Für die Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wurden folgende Kandidaten für die Wahl zugelassen und haben ihrer Kandidatur zugestimmt:
Sitzung des Jugendstiftungsrates 03/2018-2023 fällt aus
Die für Donnerstag, den 4.2.2021 vorgesehene Sitzung des Jugendstiftungsrates 03/2018-2023 fällt aus aktuellem Anlass (Pandemie) aus.
Ein neuer Sitzungstermin wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht.
Mit freundlichen Grüßen gez. Die Stiftungsratsvorsitzende
News aus Henstedt-Ulzburg
Haushaltsplan des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den §§ 1 ff. der Eigenbetriebsverordnung für Schleswig-Holstein sowie der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg“ der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 12.12.2018 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2020 folgender Haushaltsplan erlassen:
Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und 47d Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 364), in der aktuellen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 08.12.2020 folgende Satzung erlassen: