Bekanntmachungen
Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages aus dem Leistungsbereich der Stromversorgung
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg gibt gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass die Gemeindevertretung in der Sitzung vom 26. April 2022 beschlossen hat, den Wegenutzungsvertrag aus dem Leistungsbereich der Stromversorgung mit der Schleswig-Holstein Netz AG abzuschließen. Der Vertrag wurde am 1. Juni 2022 geschlossen und hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2032.
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat das Auslaufen des Wegenutzungsvertrages aus dem Leistungsbereich Strom am 3. Juni 2020 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG ordnungsgemäß im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie hat zur Auswahl des künftigen Vertragspartners ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren nach Maßgabe der §§ 46 ff. EnWG durchgeführt.
Innerhalb der Interessenbekundungsfrist haben zwei Energieversorgungsunternehmen ihr Interesse am Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages aus dem Leistungsbereich der Stromversorgung bekundet.
Unter Bekanntgabe der von der Gemeindevertretung beschlossenen Auswahlkriterien nebst Gewichtung und Darstellung der Bewertungsmethodik sind die interessierten Energieversorgungsunternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden.
Nach Durchführung der Bietergespräche und der Auswertung der frist- und formgerecht eingegangenen Angebote wurde das Angebot der Schleswig-Holstein Netz AG nach wegenutzungsrechtlicher Bewertung als das wirtschaftlichste Angebot identifiziert. Es erfüllt die an § 1 EnWG orientierten Wertungskriterien vollumfänglich. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Versorgungssicherheit.
Das Energieversorgungsunternehmen gewährleistet nach Prüfung aller eingereichten Angebote damit die sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Strom (§ 1 EnWG) bestmöglich.