Haushaltsplan der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 17 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz) in Verbindung mit § 77 Abs.1, § 98 Abs. 1 und § 98 Abs. 2 Satz 1 sowie den §§ 77 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Stiftungsrats vom 02.06.2021 und der Gemeindevertretung vom 17.08.2021 folgender Haushaltsplan erlassen:
1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg
Aufgrund des § 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den §§ 1 ff. der Eigenbetriebsverordnung für Schleswig-Holstein sowie der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg“ der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 12.12.2018 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.09.2021 folgender Haushaltsplan erlassen:
Die für Dienstag, den 19.10.2021, vorgesehene Sitzung der Gemeindevertretung 30/2018-2023 fällt aufgrund nicht dringend zu beratender Tagesordnungspunkte aus. Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung ist für Dienstag, den 16.11.2021 vorgesehen.
News aus Henstedt-Ulzburg
Bekanntmachung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West / Auslegung der Jahresrechnung 2020
Auslegung der Jahresrechnung 2020 und des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes
Die Jahresrechnung 2020 des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes Norderstedt über die Prüfung der Jahresrechnung 2020 liegen vor.
In der Zeit vom 25.10.2021 bis 25.11.2021 liegen die Jahresrechnung 2020 und der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung während der Öffnungszeiten in Zimmer 0.14 des Rathauses der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, zur Einsicht aus.
Henstedt-Ulzburg, 23.09.2021
gez. Schmidt Verbandsvorsteherin
News aus Henstedt-Ulzburg
Bekanntmachung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemein-deordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 21.09.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
17. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Kreis Segeberg
Aufgrund des § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. 2021, S. 566), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.09.2021 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 17. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nördlich Götzberger Straße) hier: 1. Bekanntmachung des Beschlusses über die Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB 2. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 113 "Gräflingsberg/Heidelweg“, 7. Änderung hier: Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der o.a. Bebauungsplanänderung gemäß § 4 a Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz weist die Gemeinde Henstedt-Ulzburg darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2023 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 c Abs.1 des Soldatengesetz widersprechen können.
Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der 380-kV-Leitung Kreis Segeberg – Raum Lübeck LH-13-328, Ostküstenleitung Abschnitt 1
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Kiefernweg“, 1. Änderung hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)