Auslegung der Jahresrechnung 2021 und des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes
Die Jahresrechnung 2021 des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes Norderstedt über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 liegen vor.
In der Zeit vom 02.01.2023 bis 02.02.2023 liegen die Jahresrechnung 2021 und der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung während der Öffnungszeiten in Zimmer 0.17 des Rathauses der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, zur Einsicht aus.
News aus Henstedt-Ulzburg
Wochenmarkt Ulzburg fällt aus
Der an jedem Donnerstag stattfindende Wochenmarkt auf dem Marktplatz Ulzburg fällt am Donnerstag, den 29.12.2022 ersatzlos aus.
News aus Henstedt-Ulzburg
Anordnung eines Abbrennverbots von Feuerwerkskörpern
Auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ordne ich an, dass das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot (§ 23 Abs. 1 und 2 1. SprengV) für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Häuser im gesamten Gemeindegebiet für Feuerwerksraketen und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auch auf den 31.12.2022 und 01.01.2023 ausgedehnt wird.
3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes sowie des § 44 Abs. 1, ohne Satz 3, mit Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 13.12.2022 folgende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung) erlassen:
3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes, des § 44 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG), sowie § 18 und § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der jeweils geltenden Fassung und dem öffentlich rechtlichen Vertrag mit dem Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg vom 04.02.1997 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 13.12.2022 folgende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Waldschneise-Ost“, 4. Änderung (Anpassung der Grundfläche und der Baugrenze) hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Bebauungsplan Nr. 107 „Westlich Große Lohe“, 5. Änderung (Terrassenüberdachungen und Wintergärten) hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der o.a. Bebauungsplanänderung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan Nr. 42 „Freizeitgelände Wittmoor“, 3. Änderung (Wohnbebauung) hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Ergebnis der Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Am 25.10.2022 fand die Wahl zum Seniorenbeirat der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt. Es waren insgesamt 16 Kandidatinnen und Kandidaten, jeweils acht auf der Wahlliste „Frauen“ und acht auf der Wahlliste „Männer“ zugelassen und haben ihrer Kandidatur zugestimmt. Die Auszählung der Stimmen fand am 26.10.2022 ab 10:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt. Sie war öffentlich.
B-Plan Nr. 123 "Gewerbegebiet Westlich Große Heidkoppel"
Bebauungsplan Nr. 123 "Gewerbegebiet Westlich Große Heidkoppel", 1. Änderung und Ergänzung (Verschmelzung der Baugrenzen mit Bebauungsplan Nr. 83 "Industriegebiet Nord“) hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Sitzung des Jugendstiftungsrates 05/2018-2023 fällt aus
Die für Mittwoch, den 23.11.2022 vorgesehene Sitzung des Jugendstiftungsrates 05/2018-2023 fällt mangels zu beratender Tagesordnungspunkte aus.
Ein neuer Sitzungstermin wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht.
News aus Henstedt-Ulzburg
IGEK-Ausschuss 12/2018-2023 am 10.11.2022
Am Donnerstag, dem 10.11.2022, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses die Sitzung des IGEK-Ausschusses 12/2018-2023 statt. Die komplette Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
Im Rahmen des Hausrechts ist das Betreten des Rathauses nur mit einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung gestattet. Der Ausschussvorsitzende trifft die Entscheidung, ob und wann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden kann.
News aus Henstedt-Ulzburg
B-Plan Nr. 32 "Sport- und Freizeitzentrum Beckersberg"
Bebauungsplan Nr. 32 „Sport- und Freizeitzentrum Beckersberg“, 9. Änderung (Hortbetreuung/ Bürgerpark) hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Bebauungsplan Nr. 24 „Dreangel Ulzburg-Süd“ 4. Änderung (Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte) hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.03.2022 (GVOBl. Schl.H. 2022 S. 153), der §§ 1 Abs. 1 und § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) und der §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19.06.2022 (BGBl. I S. 911), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 27.09.2022 folgende Satzung erlassen:
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu:
Aufgrund § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz weist die Gemeinde Henstedt-Ulzburg darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2024 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 c Abs.1 des Soldatengesetzes widersprechen können.