Bekanntmachungen

Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages aus dem Leistungsbereich der Gasversorgung

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg gibt gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass die Gemeindevertretung in der Sitzung vom 26. April 2022 beschlossen hat, den Wegenutzungsvertrag aus dem Leistungsbereich der Gasversorgung mit der Schleswig-Holstein Netz AG abzuschließen. Der Vertrag wurde am 1. Juni 2022 geschlossen und hat eine Laufzeit vom 8. Juni 2022 bis zum 31. Dezember 2032.

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat das Auslaufen des Wegenutzungsvertrages aus dem Leistungsbereich Gas am 3. Juni 2020 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG ordnungsgemäß im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie hat zur Auswahl des künftigen Vertragspartners ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren nach Maßgabe der §§ 46 ff. EnWG durchgeführt.

Innerhalb der Interessenbekundungsfrist haben zwei Energieversorgungsunternehmen ihr Interesse am Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages aus dem Leistungsbereich der Gasversorgung bekundet.

Unter Bekanntgabe der von der Gemeindevertretung beschlossenen Auswahlkriterien nebst Gewichtung und Darstellung der Bewertungsmethodik sind die interessierten Energieversorgungsunternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden. Hierbei hat nur ein Energieversorgungsunternehmen ein form- und fristgerecht übermitteltes, wertbares Angebot eingereicht. Das Verfahren wurde mit diesem Bieter verfahrenskonform durchgeführt.

Das Energieversorgungsunternehmen gewährleistet nach Prüfung des eingereichten Angebotes die sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Gas (§ 1 EnWG) bestmöglich.

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