Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Februar 2003 (GVOBl. Schl.-Holst. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.09.2020 (GVOBl. Schl.H. 2020 S. 514), sowie der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 S.1 und Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 18 des Kommunalabgabengesetzes des Lan-des Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-Holst.2005, S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-Holst.2019, S. 425), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 17.08.2021 folgende Satzung erlassen:
Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wird in der Zeit vom 6. September 2021 bis 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG, Zimmer 0.02 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 110 "Gewerbegebiet südlich Heideweg" hier: 1. Bekanntmachung des Beschlusses über die Änderung und Ergänzung des o.g. Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB 2. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
2. Nachtragssatzung zur Satzung der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg
Aufgrund der § 5 und 17 des Gesetzes über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts des Landes Schleswig-Holstein und § 10 der Stiftungssatzung wird nach Beschlussfassung des Stiftungsrates vom 2.6.2021 mit Zustimmung durch die Gemeindevertretung vom 15.6.2021 und nach Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg als Kommunalaufsicht vom 18.6.2021 folgende 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Jugendstiftung erlassen:
Neufassung der Außenbereichssatzung Nr. 1 "Vogelsang"
hier: Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung gemäß § 4 a Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Planungs- und Bauausschuss in der Sitzung am 19.04.2021 gebilligte geänderte Entwurf zur Neufassung der Außenbereichssatzung Nr. 1 „Vogelsang“ der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ...
Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 148 „Pommernstraße/Kisdorfer Straße“ für das Gebiet nördlich und östlich der Pommernstraße - südlich der Schlesienstraße - westlich der Kisdorfer Straße im Ortsteil Henstedt
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Durchführung einer Online-Informationsveranstaltung mit Präsenzmöglichkeit am 19.05.2021
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 148 „Pommernstraße / Kisdorfer Straße“
hier: Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie einer Online-Informationsveranstaltung mit Präsenzmöglichkeit am 25.05.2021
II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades Beckersberg der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Gebührenordnung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), sowie der §§ 1 Abs. 1, 2 Absatz 1 und 6 Abs. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.03.2021 folgende II. Nachtragssatzung erlassen:
des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr über die Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG bezüglich der Planänderung in dem Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG i.V.m. § 72 ff. VwVfG für das Vorhaben:
„Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein und der Stadt Kaltenkirchen“, Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2) einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung