hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Durchführung einer Online-Informationsveranstaltung mit Präsenzmöglichkeit am 27.04.2021
Aufgrund des § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.09.2020 (GVOBl. Schl.-H. 2020, S. 514), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.03.2021 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 16. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
I.
§ 5 - Ständige Ausschüsse - Absatz 1 wird dahingehend geändert, dass unter den Buchstaben a) – h) bei der Zusammensetzung jeweils die Mitgliederzahl „13“ durch „11“ ersetzt wird.
II.
Die 16. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg tritt am 16.03.2021 in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Segeberg vom 17.03.2021 erteilt.
News aus Henstedt-Ulzburg
Gebührensatzung für die Benutzung gemeindlicher Unterkünfte
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.06.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 364), sowie § 1 Abs. 1, § 2 Abs.1 und § 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) in der jeweils aktuellen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.03.2021 folgende Satzung erlassen:
Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes
Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (teilw. Umwandlung des Sportplatzes der Gemeinschaftsschule Rhen in Wohnbaufläche)
hier: 1. Bekanntmachung des Beschlusses über die Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB 2. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Haushaltssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 77 Abs. 1 in Verbindung mit § 77 Abs. 2 bis 4 und der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.03.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Ergebnis der Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.03.2021 die Mitglieder des Seniorenbeirates der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für die Wahlperiode 2021 bis 2025 gewählt. Es wurden folgende Kandidaten gewählt:
Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 98
Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 98 "Schule Rhen – Schäferkampsweg“ (Errichtung von Wohngebäuden)
hier: 1. Bekanntmachung des Beschlusses über die Änderung des o.g. Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB 2. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie einer OnlineInformationsveranstaltung mit Präsenzmöglichkeit am 29.03.2021
Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hier: Zugelassene Kandidaten
Für die Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wurden folgende Kandidaten für die Wahl zugelassen und haben ihrer Kandidatur zugestimmt:
Sitzung des Jugendstiftungsrates 03/2018-2023 fällt aus
Die für Donnerstag, den 4.2.2021 vorgesehene Sitzung des Jugendstiftungsrates 03/2018-2023 fällt aus aktuellem Anlass (Pandemie) aus.
Ein neuer Sitzungstermin wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht.
Mit freundlichen Grüßen gez. Die Stiftungsratsvorsitzende
News aus Henstedt-Ulzburg
Haushaltsplan des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den §§ 1 ff. der Eigenbetriebsverordnung für Schleswig-Holstein sowie der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg“ der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 12.12.2018 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2020 folgender Haushaltsplan erlassen:
Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und 47d Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 364), in der aktuellen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 08.12.2020 folgende Satzung erlassen:
Am 27. April 2021 findet die Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt. Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens 9 und höchstens 13 gewählten Mitgliedern.
Die Henstedt-Ulzburger Seniorinnen und Senioren werden aufgerufen, sich als Wahlkandidaten zur Verfügung zu stellen.
Wählbar sind alle im Jahr 1961 oder früher geborenen Bürgerinnen und Bürger, die in Henstedt-Ulzburg wahlberechtigt sind und seit mindestens 26. Januar 2021 in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erfüllt sein. Zur Wahl zugelassen werden alle Kandidaten, die von mindestens 5 wahlberechtigten Henstedt-Ulzburger Seniorinnen oder Senioren unterstützt oder von den satzungsmäßig vorgesehenen Organisationen vorgeschlagen werden. Nicht wählbar sind Mitglieder der Gemeindevertretung, Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung, Mitglieder der Ausschüsse und Vorstandsmitglieder der Parteien und Wählergemeinschaften auf Orts- und Kreisebene.
Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.09.2020 (GVOBl. Schl.H. 2020 S. 514), der §§ 1 Abs. 1 und § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) und der §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 16.10.2020 (BGBl. I S. 2187), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 08.12.2020 folgende Satzung erlassen:
Die an jedem Donnerstag stattfindenden Wochenmärkte auf den Marktplätzen Ulzburg und Rhen werden am Donnerstag, den 24.12.2020 und am Donnerstag, den 31.12.2020 parallel in der Zeit von jeweils 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr durchgeführt.
News aus Henstedt-Ulzburg
15. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Kreis Segeberg
Aufgrund des § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.09.2020 (GVOBl. Schl.-H. 2020, S. 514), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2020 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 15. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
Anordnung eines Abbrennverbots von Feuerwerkskörpern
Auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ordne ich an, dass das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot (§ 23 Abs. 1 und 2 1. SprengV) für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Häuser im gesamten Gemeindegebiet für Feuerwerksraketen und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auch auf den 31.12.2020 und 01.01.2021 ausgedehnt wird.