Feststellung über das Nachrücken eines Gemeindevertreters in die Gemeindevertretung
Frau Bettina Klemm hat ihr anlässlich der Kommunalwahl am 26. Mai 2013 erworbenes Mandat als Gemeindevertreterin mit Schreiben vom 11. September 2017 niedergelegt.
Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass der Listenbewerber der Wählergemeinschaft Bürger für Bürger
Herr Dirk Rohlfing Norderstedter Straße 79 24558 Henstedt-Ulzburg
als Gemeindevertreter nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 12.10.2017 und endet mit Ablauf des 11.11.2017.
News aus Henstedt-Ulzburg
Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Für die Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg sind folgende Wahlvorschläge zugelassen worden:
Bernhard, Heike, Am Heidberg 46
Balschuhn, Wilfried, Rugenfierth 13
Houlman-Scheiba, Elsebeth, Am Wöddel 21
Karsten, Edelgard, Klaus-Groth-Straße 6
Karsten, Hans-Joachim, Klaus-Groth-Straße 6
Oßwald, Hedda, Kronskamp 4 b
Otterstetter, Klaus, Krambekweg 32
Saggau, Jens, Clara-Schumann-Straße 8
Schallert, Holger, Op’n Ellerhoop 6
Schulze, Jörg, Groß-Sabiner-Ring 14
Tachezy, Doris,Am Wöddel 21
Tödt, Helga, Masurenweg 25
Die Wahl in den Seniorenbeirat erfolgt gem. § 5 Abs. 3 der Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg durch die Gemeindevertretung.
Aufgrund § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz weist die Gemeinde Henstedt-Ulzburg darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2018 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 c Abs.1 des Soldatengesetz widersprechen können.
Ergebnis des Bürgerentscheids zur Organisationsform der Kindertagesstätten
Der Gemeindeabstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25. September 2017 das Ergebnis der Abstimmung über die Frage "Wollen Sie, dass die Kindertagesstätten der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wie ein Eigenbetrieb geführt werden?" wie folgt festgestellt:
Umwelt- und Planungsausschuss 59/2013-2018 am 28.09.2017
Am Donnerstag, dem 28.09.2017, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses die Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses 59/2013-2018 gemeinsam mit dem Sozial-, Senioren- und Gleichstellungsausschuss statt. Die komplette Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
News aus Henstedt-Ulzburg
2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.09.2017 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
B-Plan Nr. 149 „Moorland“ (Terrassenüberdachungen)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 149 „Moorland“ (Terrassenüberdachungen) hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Durchführung einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
B-Plan Nr. 59 „Gewerbegebiet Ulzburg - Kirchweg/Gutenbergstraße“
Aufhebung der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbegebiet Ulzburg - Kirch-weg/Gutenbergstraße“ (Aldi/Kik) hier: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemeindeabstimmungsausschuss 01/2017 am 25.09.2017
Am Montag, dem 25.09.2017, findet um 18:00 Uhr im Sitzungsraum 1.21 des Rathauses die Sitzung des Gemeindeabstimmungsausschusses 01/2017 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die komplette Tagesordnung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
News aus Henstedt-Ulzburg
Wahlbekanntmachung
Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr
Die Gemeinde ist in 17 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 24. August bis 03. September 2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Abstimmung zur Organisationsform der gemeindlichen Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Am 24. September findet die Abstimmung zur Organisationsform der gemeindlichen Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt. Die Abstimmung dauert von 8 bis 18 Uhr.
Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Wagenhubergelände) hier: 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB 2. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Am Dienstag, dem 19.09.2017, findet um 15:00 Uhr im Sitzungsraum 1.22 des Rathauses der Gemeinde Henstedt-Ulzburg die Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West 9/2013-2018 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die komplette Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
News aus Henstedt-Ulzburg
B-PLan Nr. 86 2. Änderung
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Hamburger Straße – nördlich Beckersbergstraße" hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017
1.Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wird in der Zeit vom 04. September 2017 bis 08. September 2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG Zi. 0.03 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Recht auf Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für die Abstimmung über den Bürgerentscheid zur Organisationsform der gemeindlichen Kindertagesstätten am 24. September 2017 in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
1. Das Abstimmungsverzeichnis für den Bürgerentscheid zur Organisationsform der gemeindlichen Kindertagesstätten für die Abstimmungsbezirke der Gemeinde wird in der Zeit vom 04. September 2017 bis 08. September 2017 während der Öffnungszeiten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG Zi. 0.03, für Abstimmungsberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Jede abstimmungsberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine abstimmungsberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Abstimmungsverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Abstimmungsberechtigten