Für die Abstimmung zur Organisationsform der gemeindlichen Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist der Gemeindeabstimmungsausschuss gebildet worden.
10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Kreis Segeberg
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.07.2017 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
I. Im § 5 - Ständige Ausschüsse – wird a) im Absatz 1 Buchstabe e) das Aufgabengebiet des Sozial-, Senioren und Gleichstellungs-ausschusses um die Aufgabe „Inklusion“ erweitert. b) Absatz 6 gestrichen.
II. Die 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Segeberg vom 20.07.2017 erteilt.
Henstedt-Ulzburg, den 02.08.2017
News aus Henstedt-Ulzburg
Satzung über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen und Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Stellplatzsatzung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14.03.2017 (GVOBl. Schl.-H. 2017, S. 140) sowie § 84 Abs. 1 Nr. 6 und 8 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO SH) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2009 (GVOBl. Schl.-H. 2009, S. 6), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14.06.2016 (GVOBl. Schl.-H. 2016, S. 369), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 18.07.2017 folgende Satzung erlassen:
Für die Gemeindewahl der Gemeinde Henstedt-Ulzburg am 06. Mai 2018 fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Der Gemeindewahlausschuss hat die Gemeinde in 16 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreiseinteilung ist in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde veröffentlicht worden. In jedem der 16 Wahlkreise ist eine unmittelbare Bewerberin oder ein unmittelbarer Bewerber, ferner sind 15 Listenbewerberinnen oder Listenbewerber zu wählen.
Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlkreise zur Kommunalwahl 2018
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2017 über die Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlkreise zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 entschieden.
Die Straßenlisten und die grafischen Darstellungen der Wahlkreise werden hier... und in den Bekanntmachungskästen veröffentlicht.
Henstedt-Ulzburg, 30. Juni 2017
Gemeinde Henstedt-Ulzburg Der Gemeindewahlleiter gez. Joachim Gädigk
News aus Henstedt-Ulzburg
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg Schiedsamt in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
In der Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Schiedsamtsbezirk 6 - wurde das Amt der stellvertretenden Schiedsperson neu besetzt. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung 38/2013-2018 am 21.03.2017 als stellvertretende Schiedsperson für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Schiedsamtsbezirk 6 - Herrn Ortwin Pawel gewählt.
Der Direktor des Amtsgerichts Norderstedt hat die Wahl von Herrn Ortwin Pawel als stellvertretende Schiedsperson bestätigt.
News aus Henstedt-Ulzburg
B-PLan Nr. 114 „Nahversorgung Ulzburg-Süd"
Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung u. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Nahversorgung Ulzburg-Süd"
Herr Bürgervorsteher Uwe Schmidt ist am 31. Mai 2017 verstorben. Herr Uwe Matthis hat sein Mandat als Gemeindevertreter am 12.06.2017 niedergelegt. Beide gehörten der CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg an.
Aufstellung der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Kruhnskoppel“
Ich lade Sie hiermit herzlich zur Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 08. Juni 2017, um 19.00 Uhr, im Raum 1.22 (Ausschussraum) des Rathauses, Rathausplatz 1, in Henstedt-Ulzburg ein. Über Ihre Teilnahme würde ich mich sehr freuen.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 145 "Ulzburg-Süd / Westlich Hamburger Straße"
Ich lade Sie hiermit herzlich zur Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 08. Juni 2017, um 19.00 Uhr, im Raum 1.22 (Ausschussraum) des Rathauses, Rathausplatz 1, in Henstedt-Ulzburg ein. Über Ihre Teilnahme würde ich mich sehr freuen.
5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Kruhnskoppel“ hier: Durchführung der frühzeitigen Öffent¬lichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 90 „Kronskamp", (städtebauliches Gesamtbild) nach § 4 a BauGB
Die an jedem Donnerstag stattfindenden Wochenmärkte auf dem Marktplatz Ulzburg und dem Marktplatz Rhen werden aus Anlass des Himmelsfahrtstages auf Mittwoch, den 24.05.2017 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Ulzburg) sowie von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Rhen) vorverlegt.
News aus Henstedt-Ulzburg
Am 07.05.2017 findet die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Die Gemeinde ist in 17 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 05.04.2017 bis 16.04.2017 übersandt worden sind, sind der Wahlkreis, der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18 Uhr im Rathaus Henstedt-Ulzburg zusammen.
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag am 7. Mai 2017
Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde wird in der Zeit vom 17.04.2017 bis 21.04.2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG Zi. 0.02 für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes besteht.