Als Schulträger aller allgemeinbildenden Schulen schreibt die Gemeinde Henstedt-Ulzburg die Schulsozialarbeit am Alstergymnasium ab dem 01.08.2017 befristet auf drei Jahre (01.08.2017-31.07.2020) zur Vergabe an einen externen Träger aus. Die Vergabe der Dienstleistung erfolgt durch die Gemeinde Henstedt-Ulzburg, vertreten durch den Bürgermeister, auf nationaler Ebene. Das Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG), das Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs des Landes Schleswig-Holstein (GRfW) sowie die Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (SHVgVO) sind anzuwenden. Es wird eine öffentliche Ausschreibung gem. § 3 Absatz 1 VOL Teil A, 1. Abschnitt durchgeführt.
Bauleitplanung - B-Plan Nr. 86 "Hamburger Straße – nördlich Beckersbergstraße"
Amtliche Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Hamburger Straße – nördlich Beckersbergstraße"
Landesentwicklungsplan 2010 - Beteiligung der Öffentlichkeit
Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und den Entwürfen der Teilaufstellungen der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses der 2. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Westlich Hamburger Straße“ (Bebauung hinter der Tankstelle)
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 90 „Kronskamp“, 4. Änderung, für das Gebiet nördlich und südlich der Maurepasstraße – nördlich und südlich der Bebauung Kronskamp – östlich der Hamburger Straße im Ortsteil Ulzburg
III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr (Kindertagesstättensatzung - Kita-Satzung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.07.2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 552), sowie der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 15.11.2016 folgende III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr (Kindertagesstättensatzung - Kita-Satzung) erlassen:
Planauslegung im Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben der AKN Eisenbahn AG
„Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und Schleswig-Holstein (SH) und der Stadt Kaltenkirchen“ (mit Abschluss des zweigleisigen Ausbaus im noch eingleisigen Bereich zwischen Quickborn und Ellerau/Tanneneck) inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung - Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2) -
14. Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein, der §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung, des Artikel II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.98, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes und des § 30 des Landeswassergesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 13.12.16 folgende 14. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:
10. Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein, der §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung, des Artikel II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.98, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes und des § 30 des Landeswassergesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 13.12.16 folgende 10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung) erlassen:
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.08.2016 (GVOBl. Schl.H. 2016 S. 788), des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.11.2015 (BGBl. I S. 1834), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 13.12.2016 folgende 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) erlassen:
Gebührensatzung für die Benutzung gemeindlicher Unterkünfte
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) i.V.m. den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) – beide in der jeweils geltenden Fassung - wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 13.12.2016 folgende Satzung erlassen:
Auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ordne ich an, dass das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (§ 23 Abs. 1 1. SprengV) im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Häuser im gesamten Gemeindegebiet für Feuerwerksraketen und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auf den 31.12.2016 und 01.01.2017 ausgedehnt wird.
Am Dienstag, dem 06.12.2016, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses die Sitzung des Hauptausschusses 33/2013-2018 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die komplette Tagesordnung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
News aus Henstedt-Ulzburg
Bauleitplanung - B-Plan Nr. 145 "Ulzburg-Süd / Westlich Hamburger Straße"
Ergänzendes Verfahren zur Behebung des Formfehlers nach § 214 Abs. 4 BauGB; Heilung der Bekanntmachung über die Veränderungssperre für das Gebiet des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 145 „Ulzburg-Süd / Westlich Hamburger Straße“ für das Gebiet nördlich der Straße Adlerhorst – südlich der Falkenstraße - westlich der Hamburger Straße und östlich der Bebauung Habichtstraße - im Ortsteil Ulzburg-Süd gem. § 214
Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet: