Das Amt der stellvertretenden Schiedsfrau / des stellvertretenden Schiedsmannes in Henstedt-Ulzburg - Schiedsamtbezirk 6 - ist neu zu besetzen.
Das Schiedsamt nimmt die Aufgabe der außergerichtlichen Streitschlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahr. Dies können Nachbarschaftsstreitigkeiten sein, wie zum Beispiel Verstöße gegen die Hausordnung oder Schadensersatzansprüche. Aber auch leichte Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung können zunächst Fälle für das Schiedsamt sein. Denn oftmals ist eine Klage vor Gericht erst zulässig, nachdem von der Schiedsfrau / dem Schiedsmann oder einer anderen Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.
Die Kinder- und Jugendvertretung ist nach Ablauf ihrer Wahlzeit neu zu wählen.
Die Kinder- und Jugendvertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist nach Ablauf ihrer Wahlzeit neu zu wählen. Die Wahl zur 9. Kinder- und Jugendvertretung findet am Donnerstag, dem 23. Juni 2016 statt. Sie erfolgt durch Stimmabgabe. Die Wahl wird wie folgt durchgeführt:
Haushaltssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2016. Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.02.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Nationale Bekanntmachung einer EU-weiten Ausschreibung
Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das offene Verfahren zur Vergabe der Mittagsverpflegung in den Henstedt-Ulzburger Kindertagesstätten in gemeindlicher Trägerschaft
Die Sitzung der Gemeindevertretung am 19. Januar 2016 entfällt
Die für Dienstag, den 19.01.2016, vorgesehene Sitzung der Gemeindevertretung 26/2013-2018 fällt aufgrund nicht dringend zu beratender Tagesordnungspunkte aus. Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Dienstag, den 16. Februar 2016 statt.
News aus Henstedt-Ulzburg
Gültigkeit des Bürgerentscheids zum Bebauungsplan 96 „Hofstelle Schacht“
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2015 die Abstimmung vom 11. Oktober 2015 über die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zur 4. Änderung des Bebauungsplanes 96 „Hofstelle Schacht“ für gültig erklärt.
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Henstedt-Ulzburg, 06. Januar 2016
gez. Joachim Gädigk Gemeindeabstimmungsleiter
News aus Henstedt-Ulzburg
Bauleitplanung - B-Plan Nr. 59
14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbegebiet Ulzburg – Kirchweg / Gutenbergstraße“ (Traufhöhe) hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
II. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) vom 19.02.2009
13. Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung
13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein, der §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung, des Artikel II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.98, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes und des § 30 des Landeswassergesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 15.12.15 folgende 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:
9. Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung
9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung
Anordnung eines Abbrennverbots von Feuerwerkskörpern
Auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ordne ich an, dass das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (§ 23 Abs. 1 1. SprengV) im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Häuser im gesamten Gemeindegebiet für Feuerwerksraketen und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auch auf den 31.12.2015 und 01.01.2016 ausgedehnt wird.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbegebiet Ulzburg – Kirchweg / Gutenbergstraße“, 13. Änderung (Aldi/Kik) hier: Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung nach § 4 a BauGB
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Bahnhof“ (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB
Bauleitplanung - B-Plan Nr. 96 - 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96
Bauleitplanung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hier: Bekanntmachung der Veränderungssperre zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 „Hofstelle Schacht – Kadener Chaussee (L 75) / Hamburger Straße (L 326)“ (Hofstelle Birkenau)