Bekanntmachungen
Feststellung über das Nachrücken in die Gemeindevertretung
Herr Bürgervorsteher Uwe Schmidt ist am 31. Mai 2017 verstorben. Herr Uwe Matthis hat sein Mandat als Gemeindevertreter am 12.06.2017 niedergelegt. Beide gehörten der CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg an.
Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass die Listenbewerberinnen der CDU
Frau Moiken Silberbauer, Wohldweg 58, 24558 Henstedt-Ulzburg als Gemeindevertreterin für Herrn Uwe Schmidt und
Frau Simone Brocks, Schweriner Straße 1, 24558 Henstedt-Ulzburg als Gemeindevertreterin für Herrn Thomas Matthis in die Gemeindevertretung nachrücken.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 22.06.2017 und endet mit Ablauf des 21.07.2017.
Henstedt-Ulzburg, 16.06.2017
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter