Die an jedem Donnerstag stattfindenden Wochenmärkte auf dem Marktplatz Ulzburg und dem Marktplatz Rhen werden aus Anlass des Himmelsfahrtstages auf Mittwoch, den 24.05.2017 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Ulzburg) sowie von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Rhen) vorverlegt.
News aus Henstedt-Ulzburg
Am 07.05.2017 findet die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Die Gemeinde ist in 17 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 05.04.2017 bis 16.04.2017 übersandt worden sind, sind der Wahlkreis, der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18 Uhr im Rathaus Henstedt-Ulzburg zusammen.
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag am 7. Mai 2017
Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde wird in der Zeit vom 17.04.2017 bis 21.04.2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG Zi. 0.02 für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes besteht.
Als Schulträger aller allgemeinbildenden Schulen schreibt die Gemeinde Henstedt-Ulzburg die Schulsozialarbeit am Alstergymnasium ab dem 01.08.2017 befristet auf drei Jahre (01.08.2017-31.07.2020) zur Vergabe an einen externen Träger aus. Die Vergabe der Dienstleistung erfolgt durch die Gemeinde Henstedt-Ulzburg, vertreten durch den Bürgermeister, auf nationaler Ebene. Das Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG), das Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs des Landes Schleswig-Holstein (GRfW) sowie die Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (SHVgVO) sind anzuwenden. Es wird eine öffentliche Ausschreibung gem. § 3 Absatz 1 VOL Teil A, 1. Abschnitt durchgeführt.
Bauleitplanung - B-Plan Nr. 86 "Hamburger Straße – nördlich Beckersbergstraße"
Amtliche Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Hamburger Straße – nördlich Beckersbergstraße"
Landesentwicklungsplan 2010 - Beteiligung der Öffentlichkeit
Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und den Entwürfen der Teilaufstellungen der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses der 2. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Westlich Hamburger Straße“ (Bebauung hinter der Tankstelle)
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 90 „Kronskamp“, 4. Änderung, für das Gebiet nördlich und südlich der Maurepasstraße – nördlich und südlich der Bebauung Kronskamp – östlich der Hamburger Straße im Ortsteil Ulzburg
III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr (Kindertagesstättensatzung - Kita-Satzung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.07.2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 552), sowie der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 15.11.2016 folgende III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr (Kindertagesstättensatzung - Kita-Satzung) erlassen:
Planauslegung im Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben der AKN Eisenbahn AG
„Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und Schleswig-Holstein (SH) und der Stadt Kaltenkirchen“ (mit Abschluss des zweigleisigen Ausbaus im noch eingleisigen Bereich zwischen Quickborn und Ellerau/Tanneneck) inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung - Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2) -
14. Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein, der §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung, des Artikel II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.98, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes und des § 30 des Landeswassergesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 13.12.16 folgende 14. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:
10. Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein, der §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung, des Artikel II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.98, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes und des § 30 des Landeswassergesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 13.12.16 folgende 10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung) erlassen:
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.08.2016 (GVOBl. Schl.H. 2016 S. 788), des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.11.2015 (BGBl. I S. 1834), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 13.12.2016 folgende 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) erlassen:
Gebührensatzung für die Benutzung gemeindlicher Unterkünfte
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) i.V.m. den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) – beide in der jeweils geltenden Fassung - wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 13.12.2016 folgende Satzung erlassen:
Auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ordne ich an, dass das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (§ 23 Abs. 1 1. SprengV) im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Häuser im gesamten Gemeindegebiet für Feuerwerksraketen und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auf den 31.12.2016 und 01.01.2017 ausgedehnt wird.