Herr Julius Gippe hat sein anlässlich der Kommunalwahl am 14. Mai 2023 erworbenes Mandat als Gemeindevertreter am 16.10.2023 mit Ablauf des 31.10.2023 niedergelegt. Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass die Listenbewerberin der Christlich Demokratischen Union, Ortsverband Henstedt-Ulzburg,
Frau Annika Plambeck, Schwanenweg 11, 24558 Henstedt-Ulzburg
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu:
Aufgrund § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz weist die Gemeinde Henstedt-Ulzburg darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2025 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 c Abs.1 des Soldatengesetzes widersprechen können.
Aufgrund der §§ 4 und 24 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 32 Abs. 6 des Gesetzes über Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) in den jeweils aktuellen Fassungen wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.09.2023 folgende 10. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) erlassen:
1. Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Jugendförderrichtlinie)
III. Abschnitt – Zuschüsse zur Entschädigung anerkannter Jugendleitungen – Punkt 12.1. wird wie folgt geändert:
Liegen die Voraussetzungen gemäß Ziffer 11 vor, wird ein Zuschuss zur Entschädigung in Höhe von 220,00 € je Jahr und Jugendleitung gewährt, wenn die Tätigkeit das ganze Jahr über ausgeübt wurde.
Diese Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
News aus Henstedt-Ulzburg
Wahlprüfungsausschuss 01/2023-2028 am 30.08.2023
Am Mittwoch, dem 30.08.2023, findet um 18:00 Uhr im Sitzungsraum 1.22 des Rathauses die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses 01/2023-2028 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die komplette Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
News aus Henstedt-Ulzburg
Satzung für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Auf Grund der § 4 Abs. 1 und 2, § 17 Abs. 1, § 18 Abs. 1 und 2 und § 28 Nr.2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) zuletzt geändert durch Art. 1 Ges. vom 24.3.2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 170), der § 1 Abs. 1, §§ 2, 4 und 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.5.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 564), § 20 Abs. 8, 9, 10 und 13, §§ 33 und 34 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) in der Fassung vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1045) zuletzt geändert durch Gesetz vom 8.12.2022 (BGBl. 2235) und der §§ 2, 3, 5 und 17 bis 32 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KiTaG) vom 12.12.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 759) zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.5.2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 213) wird gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.07.2023 folgende Satzung erlassen:
Die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg hat in ihrer Sitzung am 28.03.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Kiel und das Amtsgericht Norderstedt gefasst.
Allgemeinverfügung über das Grillverbot auf öffentlichen Frei- und Grünflächen sowie offenes Feuer jeglicher Art in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Aufgrund der weiter anhaltenden Trockenheit besteht eine hohe Waldbrand- und Graslandfeuergefahr in den kommenden Tagen (Grundlage sind der Graslandfeuerindexes und der Waldbrandgefahrenindexes des Deutschen Wetterdienstes). Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlässt daher folgende Allgemeinverfügung:
19. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Aufgrund des § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.03.2022 (GVOBl. Schl.-H. 2022, S. 153), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.06.2023 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 19. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
Allgemeinverfügung über das Grillverbot auf öffentlichen Frei- und Grünflächen sowie offenes Feuer jeglicher Art
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht eine hohe Waldbrand- und Graslandfeuergefahr in den kommenden Tagen (Stufe 4 auf der Skala des Graslandfeuerindexes und Stufe 3 auf der Skala des Waldbrandgefahrenindexes des Deutschen Wetterdienstes - Stand 09.06.2023). Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlässt daher folgende Allgemeinverfügung:
Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet.
Herr Thorsten Möhrcken und Frau Verena Grützbach haben ihr anlässlich der Kommunalwahl am 14. Mai 2023 jeweils erworbenes Mandat als Gemeindevertreterin bzw. Gemeindevertreter nicht angenommen und die Ablehnung ihrer Wahl schriftlich erklärt.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Sandkuhlenkoppel“, 1. Änderung (Terrassenüberdachungen) hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der o.a. Bebauungsplanänderung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Haushaltsplan der Jugendstiftung für das Jahr 2023
Aufgrund des § 17 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz) in Verbindung mit § 77 Abs.1, § 98 Abs. 1 und § 98 Abs. 2 Satz 1 sowie den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Stiftungsrats vom 25.04.2023 und der Gemeindevertretung vom 09.05.2023 folgender Haushaltsplan erlassen:
Jahresrechnungen der Jugendstiftung für die Jahre 2018 – 2020
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat in ihrer Sitzung am 09.05.2023 die Jahresrechnung der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 beschlossen.