Bekanntmachungen

Neuwahlen des Kinder- und Jugendparlaments für die Wahlperiode 2023 bis 2025

Logo Kinder- und Jugendparlament Henstedt-Ulzburg

Das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist nach Ablauf der Wahlperiode neu zu wählen.

Die Wahl zum 12. Kinder- und Jugendparlament findet am

Donnerstag, den 23.11.2023

statt. Die Wahl erfolgt durch direkte Stimmabgabe. Die Wahl wird wie folgt durchgeführt:

  1. In nachstehend aufgeführten Schulen in Henstedt-Ulzburg vormittags zu den von den Schulen festzulegenden Zeiten
    • Olzeborchschule, Beckersbergstr. 95, 24558 Henstedt-Ulzburg
      für die wahlberechtigten Schüler/innen dieser Schule
    • Gemeinschaftsschule Rhen, Schäferkampsweg 34, 24558 Henstedt-Ulzburg
      für die wahlberechtigten Schüler/innen dieser Schule
    • Alstergymnasium, Maurepasstraße 67, 24558 Henstedt-Ulzburg
      für die wahlberechtigten Schüler/innen dieser Schule
  1. Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses
    für die wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen die keine örtliche Schule besuchen.

Die Stimmenauszählung findet am 23.11.2023 in den Schulen und im Rathaus nach Schließung der Wahllokale statt.

Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses findet am 24.11.2023 im Rathaus der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, statt.

Das aktive und passive Wahlrecht zum Kinder- und Jugendparlament haben alle Kinder und Jugendlichen vom 12. bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg haben. Die Altersbegrenzung gilt für den Zeitpunkt der Wahl, d.h. wahlberechtigt und wählbar ist, wer am 23.11.2023 mindestens 12 Jahre und höchstens 19 Jahre alt ist. Der Stichtag für die Wahlberechtigung nach Wohnsitz (gemäß Gemeinde- und Kreiswahlgesetz Schleswig-Holstein: 6 Wochen vor der Wahl) ist der 12.10.2023.
Je angefangene 100 wahlberechtigte Kinder und Jugendliche wird je ein Mitglied in das Kinder- und Jugendparlament gewählt, wobei die gewählten Mitglieder bis zum Ende der Wahlperiode der jeweiligen Jugendvertretung über das 20. Lebensjahr hinaus tätig sein können.
Die Mindestmitgliederzahl ist gemäß Satzung des Kinder- und Jugendparlaments, §4 Abs. 1, auf mindestens 11 Personen festgesetzt. Bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestmitgliederzahl gilt sie als nicht gewählt.
Im Kinder- und Jugendparlament sind diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen erreicht haben. Die Wahlberechtigten haben jeweils eine Stimme. Werden mehr als die erforderliche Anzahl an Mitgliedern gewählt, verbleiben diese als Listennachfolger für den Fall, dass eine Kandidatin, ein Kandidat ihren/ seinen Sitz in der Kinder- und Jugendvertretung nicht mehr ausübt.

Bewerbungen für eine Kandidatur sind bis zum 10.11.2023 schriftlich (persönlich oder per Post) mit Passbild bei der Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, Sachgebiet Kinder und Jugend, Zimmer B.02 (Anbau des Rathauses) einzureichen, oder eingescannt an kijupa@h-u.de oder kinder-jugend@henstedt-ulzburg.de zu schicken. Hierfür kann der vorbereitete und öffentlich ausgelegte Bewerbungsvordruck verwendet werden.

Alle eingegangenen Bewerbungen werden öffentlich ausgehängt und können in den o.g. Schulen, in den Jugendfreizeitheimen (Tonne und Rhen) und im Rathaus eingesehen werden.

Für weitere Auskünfte zur Wahl des 12. Kinder- und Jugendparlaments steht Frau Gutiérrez Padrón (Rathaus Zimmer B.02 oder telefonisch 04193/963-226) gern zur Verfügung.

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