Bekanntmachungen

Feststellung über das Nachrücken einer Gemeindevertreterin und eines Gemeindevertreters in die Gemeindevertretung

Herr Thorsten Möhrcken und Frau Verena Grützbach haben ihr anlässlich der Kommunalwahl am 14. Mai 2023 jeweils erworbenes Mandat als Gemeindevertreterin bzw. Gemeindevertreter nicht angenommen und die Ablehnung ihrer Wahl schriftlich erklärt.

Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass für Herrn Thorsten Möhrcken die Listenbewerberin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN 

  • Frau
    Viktoria Böttcher
    Virchowring 95
    24558 Henstedt-Ulzburg

und für Frau Verena Grützbach der Listenbewerber von Bündnis 90/DIE GRÜNEN

  • Herr
    Mariano Cordova
    Wilstedter Straße 2b
    24558 Henstedt-Ulzburg

als Gemeindevertreterin bzw. Gemeindevertreter nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schrift­lich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 08.06.2023 und endet mit Ablauf des 07.07.2023

Zurück