Bekanntmachungen

10. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)

Aufgrund der §§ 4 und 24 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 32 Abs. 6 des Gesetzes über Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) in den jeweils aktuellen Fassungen wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.09.2023 folgende 10. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) erlassen:

I.

§ 4
Fraktionsvorsitzende

  1. Fraktionsvorsitzende erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung neben Sitzungsgeld eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 50% der monatlichen Aufwandsentschädigung der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers
  2. Sofern eine Fraktion über mehr als eine/n Fraktionsvorsitzende/n verfügt, wird die Aufwandsentschädigung entsprechend unter diesen zu gleichen Teilen aufgeteilt.

§ 5
Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse

  1. Unabhängig von der Verzichtserklärung werden den jeweiligen Mitgliedern des Planungs-, Ortsentwicklungs- und Mobilitätsausschusses sowie des Bauausschusses für die einzelnen Sitzungen der Ausschüsse die Planzeichnungen min. in der Größe DIN A3 in Papierform zugesandt.

§ 6b
Vorstand und Mitglieder des Seniorenbeirates

  1. Der Vorstand des Seniorenbeirates erhält für die Teilnahme an Sitzungen des Seniorenbeirates ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,00 €.
  2. Die Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Seniorenbeirates ein Sitzungsgeld in Höhe von 8,00 €.

§ 6c
Vorstand und Mitglieder des Beirates für Inklusion

  1. Der Vorstand des Beirates Inklusion für Menschen mit Behinderung erhält für die Teilnahme an Sitzungen des Beirates Inklusion ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,00 €.
  2. Die Mitglieder des Beirates Inklusion für Menschen mit Behinderung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Beirates Inklusion ein Sitzungsgeld in Höhe von 8,00 €.

§ 8
Zahlung der Aufwandsentschädigungen und des Sitzungsgeldes

  1. Das Sitzungsgeld gemäß § 5, § 6a, § 6b und § 6c dieser Satzung wird vierteljährlich nachträglich für das jeweilige Quartal abgerechnet und bis zum 25. des auf das Quartal folgenden Monates gezahlt.

II.

Die 10. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) tritt rückwirkend zum 01.06.2023 in Kraft.

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