Bekanntmachungen
10. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
Aufgrund der §§ 4 und 24 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 32 Abs. 6 des Gesetzes über Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) in den jeweils aktuellen Fassungen wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.09.2023 folgende 10. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) erlassen:
I.
§ 4
Fraktionsvorsitzende
- Fraktionsvorsitzende erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung neben Sitzungsgeld eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 50% der monatlichen Aufwandsentschädigung der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers
- Sofern eine Fraktion über mehr als eine/n Fraktionsvorsitzende/n verfügt, wird die Aufwandsentschädigung entsprechend unter diesen zu gleichen Teilen aufgeteilt.
§ 5
Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse
- Unabhängig von der Verzichtserklärung werden den jeweiligen Mitgliedern des Planungs-, Ortsentwicklungs- und Mobilitätsausschusses sowie des Bauausschusses für die einzelnen Sitzungen der Ausschüsse die Planzeichnungen min. in der Größe DIN A3 in Papierform zugesandt.
§ 6b
Vorstand und Mitglieder des Seniorenbeirates
- Der Vorstand des Seniorenbeirates erhält für die Teilnahme an Sitzungen des Seniorenbeirates ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,00 €.
- Die Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Seniorenbeirates ein Sitzungsgeld in Höhe von 8,00 €.
§ 6c
Vorstand und Mitglieder des Beirates für Inklusion
- Der Vorstand des Beirates Inklusion für Menschen mit Behinderung erhält für die Teilnahme an Sitzungen des Beirates Inklusion ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,00 €.
- Die Mitglieder des Beirates Inklusion für Menschen mit Behinderung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Beirates Inklusion ein Sitzungsgeld in Höhe von 8,00 €.
§ 8
Zahlung der Aufwandsentschädigungen und des Sitzungsgeldes
- Das Sitzungsgeld gemäß § 5, § 6a, § 6b und § 6c dieser Satzung wird vierteljährlich nachträglich für das jeweilige Quartal abgerechnet und bis zum 25. des auf das Quartal folgenden Monates gezahlt.
II.
Die 10. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) tritt rückwirkend zum 01.06.2023 in Kraft.