Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.03.2022 (GVOBl. Schl.H. 2022 S. 153), der §§ 1 Abs. 1 und § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) und der §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19.06.2022 (BGBl. I S. 911), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 27.09.2022 folgende Satzung erlassen:
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu:
Aufgrund § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz weist die Gemeinde Henstedt-Ulzburg darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2024 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 c Abs.1 des Soldatengesetzes widersprechen können.
Im Zuge der Umsetzung der Kita-Reform waren alle schleswig-holsteinischen Standortkommunen gem. § 58 Abs. 3 KitaG verpflichtet, dem Sozialministerium zur Erstellung einer Überleitungsbilanz die Veränderungen der finanziellen Auswirkungen der Gemeinde für die Kindertagesbetreuung auf Basis von IST-Zahlen sowie Prognosezahlen, der Elternbeiträge, des Betreuungsangebots und der finanzierten Qualitätsstandards im Vergleich der Jahre 2019 und 2021 darzustellen.
Das Prüfergebnis des Sozialministeriums wurde am 1.2.2022 erteilt.
News aus Henstedt-Ulzburg
Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hier: Wahlbekanntmachung, Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis.
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, schreibt hiermit Kanalreinigungs- und -inspektionsarbeiten im Gemeindegebiet öffentlich nach § 8 UVgO aus.
Der an jedem Donnerstag stattfindende Wochenmarkt auf dem Marktplatz Ulzburg wird einmalig aufgrund einer Veranstaltung am Donnerstag, den 29.09.2022 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Ulzburg) auf den Rathausvorplatz verlegt.
News aus Henstedt-Ulzburg
Standesamt am Mittwoch, den 28. September 2022 geschlossen
Am Mittwoch, den 28. September 2022 findet die Mitgliederversammlung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten im Kreis Segeberg als Fortbildung statt. Da alle Standesbeamtinnen und Standesbeamten gehalten sind, an diesen Kreisschulungen teilzunehmen, bleibt das Standesamt Henstedt-Ulzburg an diesem Tag geschlossen.
News aus Henstedt-Ulzburg
B-Plan Nr. 153 "Beckersbergring"
Bebauungsplan Nr. 153 „Beckersbergring", 1. Änderung und Ergänzung (Terrassenüberdachungen und Stellplätze) hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
19. Änderung des Flächennutzungsplans (Gemischte Bauflächen) der Gemeinde Henstedt-Ulz-burg hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der o.a. Bebauungsplanänderung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Am 25. Oktober 2022 findet die Wahl zum Seniorenbeirat der Gemeinde Hensted-Ulzburg statt. Es werden zwei Wahllisten geführt, auf denen jeweils die Kandidatinnen („Frauen“) und Kandidaten („Männer“) aufgeführt sind. Es sind folgende Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zugelassen und haben ihrer Kandidatur zugestimmt:
Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 110 „Gewerbegebiet südlich Heideweg" hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der o.a. Bebauungsplanänderung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat in ihrer Sitzung am 28.06.2022 die Jahresrechnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2016, die
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen mit 55.583.784,25 EUR in den Ausgaben mit 55.583.784,25 EUR
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen mit 19.792.331,88 EUR in den Ausgaben mit 19.792.331,88 EUR
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:
Für die Gemeindewahl in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg am 14. Mai 2023 fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Der Gemeindewahlausschuss hat die Gemeinde in 16 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreiseinteilung ist in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde veröffentlicht worden. In jedem der 16 Wahlkreise ist eine unmittelbare Bewerberin oder ein unmittelbarer Bewerber, ferner sind 15 Listenbewerberinnen oder Listenbewerber zu wählen.
Am 25. Oktober 2022 findet die Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt. Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens 9 und höchstens 13 möglichst geschlechterparitätisch gewählten Mitgliedern. Es werden zwei Wahllisten geführt, auf denen jeweils die Kandidatinnen („Frauen“) und Kandidaten („Männer“) aufgeführt sind.
Die Henstedt-Ulzburger Seniorinnen und Senioren werden aufgerufen, sich als Wahlkandidatinnen und Wahlkandidaten zur Verfügung zu stellen.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Nördlich Dammstücken“, 2. Änderung (Terrassenüberdachungen) hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der o.a. Bebauungsplanänderung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Zeltplatz Ulmenhof“, 2. Änderung hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Auslegung des Entwurfs der o.a. Bebauungsplanänderung nach § 3 Abs. 2 BauGB