2. HU-Wiesn auf dem CCU-Marktplatz - Oktoberfest vom 29.09. - 03.10 in Henstedt-Ulzburg
Nach dem Erfolg der ersten HU-Wiesn im letzten Jahr wird der Verein "Henstedt-Ulzburg Bewegt e.V." auf dem Marktplatz vor dem CCU vom 29.09. - 03.10.2017 wieder ein Oktoberfest unter dem Motto "HU-Wiesn 2017" für die Gemeinde auf die Beine stellen. "In diesem Jahr haben wir die Veranstaltungsfläche sowie das Zelt vergrößert und das kommt vor allem den tanzfreudigen Besuchern zu Gute, denn letztes Jahr war es teilweise schon etwas eng auf der Tanzfläche", erklärt der 1. Vorsitzende Maurice Bornhorst. Auf der nun mehr als 900 qm großen Fläche vor dem CCU wird ein 500 qm Zelt stehen und somit stehen wieder über 300 Sitzplätze zur Verfügung. An drei Getränkeständen werden neben original bayerischem Bier und Weizenbier vom Faß auch Wein, Sekt, Longdrinks und einige Cocktails angeboten. Wie schon im letzten Jahr, werden wieder bayerische Spezialitäten aus dem Hause Nowatzki angeboten. Es gibt unter anderem knusprige Haxen mit Kraut, Weißwurst, Fleischkäse und Burgunderschinken. Vom Schwenkgrill gibt es erstmalig lecker Schinkenwürste und Bratwürste "Thüringer Art". Für die Nachspeisen sorgt wieder der Crepes-Stand, der aber auch herzhafte Variationen anbietet.
Das Fest beginnt am Freitag, 29.09. um 18 Uhr mit einer Happy-Hour und wird dann um 19 Uhr mit dem Faßanstich durch Bürgermeister Stefan Bauer und dem Vorstand von Henstedt-Ulzburg Bewegt e.V. und einem lautstarken "O'zapft is!" offiziell eröffnet. Am Samstag (01.10.) sind die HU-Wiesn ab 14:30 Uhr wieder das Ziel des Stifterlaufes, den die Bürgerstiftungen Alveslohe und Henstedt-Ulzburg wieder für den guten Zweck veranstalten. Am Abend werden dann "Die Hoffnunger" aus Alveslohe mit ihrer Blasmusik das Zelt wieder zum Beben und die Besucher zum Schunkeln bringen.
Am 06. September 2017 um 19.30 Uhr findet im Forum des Alstergymnasiums, Maurepasstraße 67, 24558 Henstedt-Ulzburg eine Informationsveranstaltung zum Bürgerentscheid „Eigenbetrieb für die Kitas der Gemeinde Henstedt-Ulzburg“, der am 24.09.2017 durchgeführt wird, statt. Hierzu lade ich alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ein.
Motorgetriebene Arbeitsgeräte, wie zum Beispiel Motorsägen, Heckenscheren oder sogenannte Freischneider (Motorsensen), gehören zum täglich verwendeten Arbeitsgerät des gemeindlichen Baubetriebshofes. Bei fast allen Tätigkeiten im Bereich der Anlagenunterhaltung finden diese Geräte Verwendung.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat in einer unangekündigten Aktion zusammen mit dem Kreisveterinäramt und der Polizei Henstedt-Ulzburg am vergangenen Donnerstag mehrere Tiere beschlagnahmt. Ein ehemaliger Zirkusbetreiber, gegen den seit 2011 ein Haltungs- und Betreuungsverbot von Tieren jeglicher Art besteht, hielt auf einem Grundstück im Henstedt-Ulzburger Gewerbegebiet zwei Lamas, fünf Ziegen, ein Pony und einen Esel.
Noch knapp einen Monat haben die Bürgerinnen und Bürger in Henstedt-Ulzburg Zeit, einen besonderen Menschen für die Verleihung des diesjährigen Bürgerpreises vorzuschlagen. Bis zum 1. September 2017 können noch Vorschläge für diese Auszeichnung an den Bürgervorsteher gerichtet werden.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat am 28. Juli 2017 entschieden, dem Antrag der Elterninitiative „ProEigenbetrieb“ vom 21. Juli 2017 stattzugeben und hat die sofortige Vollziehung des Bürgerentscheides zur Kita-Organisation angeordnet. Aus dem Grund hat der Bürgervorsteher, Herr Dr. Dietmar Kahle, kurzfristig zu einer Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, den 10. August 2017, eingeladen. In dieser Sitzung sollen die Beschlüsse zur Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheides gefasst sowie der Abstimmungstag des Bürgerentscheids festgelegt werden.
„Ich habe noch nie so viel in einem Kurs gelernt“, spricht ein afghanischer Familienvater aus, was viele Teilnehmer nach dem Besuch der ersten „Talk about“ Veranstaltung für geflüchtete Männer denken. Welche Unterschiede gibt es in Bezug auf Sexualität und Geschlechterrollen zwischen Deutschland und anderen Ländern? Was ist männlich? Was ist weiblich? Was ist normal? Was ist erlaubt, was nicht? Diese und viele andere Fragen stellen sich geflüchtete Männer und Frauen in ihrem neuen Heimatland Deutschland.
Von 134 auf 4 LKW-Verkehre vom Regionallager durch Henstedt-Ulzburg
Freiwillige Verpflichtung für den städtebaulichen Vertrag
Seit Start der Gespräche mit der Gemeinde und Politik zum geplanten Zentralstandort hat die REWE Region Nord jederzeit offen und transparent zum Projekt kommuniziert – von den über 920 Arbeitsplätzen bis hin zu den 888 LKW-Verkehren in 2025. Im besonderen Fokus der Diskussion stand und steht das Thema LKW-Verkehre. Auch die bestätigte Plausibilität der REWE-Verkehrszahlen durch ein, von der Gemeinde beauftragtes, Gutachten (Planungsbüros Gertz Gutsche Rümenapp - Stadtentwicklung und Mobilität GbR), führten nicht dazu, dass das Vertrauensdefizit komplett ausgeglichen werden konnte. Dabei bestätigt dieses Gutachten darüber hinaus, dass die Alternative einer kleinteiligen Besiedelung mehr Verkehre erzeugt als die REWE- Ansiedlung.
Das Schiedsamt in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist wieder vollständig besetzt. Im März wurde Ortwin Pawel von der Gemeindevertretung einstimmig zum stellvertretenden Schiedsmann gewählt. Nun hat das Amtsgericht Norderstedt die Wahl bestätigt und Herrn Pawel am 20. Juni 2017 offiziell vereidigt. Schiedsmann Guido Stock freut sich mit Herrn Pawel einen neuen Stellvertreter zu haben, mit dem er sich die Arbeit teilen kann und der auch mal für ihn einspringt, wenn er selbst verhindert ist. Herr Stock hat das Amt des Schiedsmannes im vergangenen Jahr übernommen.
Am 24. September 2017 ist Bundestagswahl. Nach der Landtagswahl im Mai ist die Gemeinde Henstedt-Ulzburg wieder auf die Mithilfe von ehrenamtlichen Wahlhelfern angewiesen. Wenn Sie Interesse haben, am Wahltag bei der Ausgabe der Stimmzettel und später der Auszählung des Wahlergebnisses zu unterstützen, melden Sie sich telefonisch unter der Nummer 04193/963-316 oder per E-Mail wahlamt@h-u.de. Als Wahlhelfer dürfen alle Personen eingesetzt werden, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Gemeinde zahlt Wahlhelfern eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, in Höhe von 40 Euro.