Grundeigentümer kündigen Klage gegen 380kV-Leitung an

Grundeigentümer kündigen Klage gegen 380kV-Leitung an

Die Planungen des Netzbetreibers Tennet zur sogenannten 380kV-Ostküstenleitung durch die Gemeinde Henstedt-Ulzburg schreiten weiter voran. Viele Grundeigentümer in Henstedt-Ulzburg sind mit dem Trassenverlauf nicht einverstanden und fordern weiterhin eine Verlegung der geplanten 380kV-Leitung an die A20. 23 Grundeigentümer, darunter auch die Gemeinde Henstedt-Ulzburg, vertreten durch Bürgermeister Stefan Bauer, haben sich mittlerweile in einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen. Sie wollen im Planfeststellungsverfahren gegen den Bau der Ostküstenleitung über Henstedt-Ulzburger Gebiet klagen.

Heute, am 5. April 2017 findet um 19 Uhr an den sogenannten „Pinnau-Wiesen“ in Henstedt-Ulzburg ein Pressetermin statt, bei dem sich der Zusammenschluss der Grundeigentümer präsentiert, um den Protest gegen den geplanten Trassenverlauf zum Ausdruck zu bringen. Die Pinnauwiesen wurden als Treffpunkt gewählt, weil hier im Herzen der Gemeinde die Ostküstenleitung durchgeführt werden soll!

Die Argumente gegen den Trassenverlauf durch Henstedt-Ulzburg und für eine Verlegung der Trasse an die A20 sind der anhängenden gemeinsamen Erklärung der Grundeigentümer zu entnehmen.

Bauer

Der Vernunft gehorchen – die 380kV-Trasse gehört an die A20

Wir werden mit 23 betroffenen Grundeigentümern Einspruch gegen die Planfeststellungsunterlagen der Tennet einlegen, einschließlich der Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Nicht die große Anzahl macht uns zuversichtlich, sondern die guten Gründe, die es für so viele Einsprüche gibt.

  • Um die jetzt favorisierte Trasse zu begründen, hat Tennet mit vielen bunten Bildern eine „Raumwiderstandsanalyse“ präsentiert – eine nachvollziehbare Gewichtung der einzelnen Faktoren haben sie dabei allerdings verweigert.
  • Zwischenzeitlich sind ca. 80% der Flächen für die Autobahn A20 bereits aufgekauft worden und es wurden diverse neue „Wind-Energie-Eignungsflächen“ entlang der geplanten A20-Trasse ausgewiesen. Es gibt nach unserem Verständnis keinen Grund, warum nicht auch eine Stromleitung entlang der neuen Trasse verlaufen sollte.
  • Das gesamte „Dialogverfahren“ für unseren Bereich ist äußerst fragwürdig abgelaufen: Vier von fünf Monaten hat Tennet öffentlich mit einer Karte gearbeitet, auf der die relevante Trasse gar nicht verzeichnet war.
  • Das Umspannwerk, das laut Tennet „zwingend“ am Ende der Trasse errichtet werden muss, war nie Teil des „Dialogverfahrens“.
  • Die Trassen für eine „mögliche Erdverkabelung“ wurden im „Dialogverfahren“ nicht einmal erwähnt.
  • 280.000 Tonnen Erdbewegung und der dauerhafte Verlust von 1.400 Metern Knicklandschaft durch den Bau einer „Teilerdverkabelung“ werden ebenfalls nicht bewertet.
  • Die langfristigen Auswirkungen der Dauererwärmung und Strahlung auf die Umwelt ist unkalkulierbar – ein Pilotobjekt eben.
  • Selbst der Umstand, dass im Kisdorferwohld ein „FFH-Gebiet“ überspannt werden soll, scheint den grünen Umweltminister dabei nicht zu erschüttern.
  • Das Energiewirtschaftsgesetz spricht von „Bündelungen“ der Emissionen. Auf der jetzt geplanten Trasse kommt es zu keiner Bündelung – es gab vorher eine Leitung (die abgebaut wird) und es soll hinterher eine Leitung geben. Anders an der A20, da würde es die Autobahn, die 380kV-Leitung und noch ein paar Windenergieflächen geben.

Das sind nur einige der Gründe, die uns zuversichtlich in eine Auseinandersetzung mit Tennet/Ministerium gehen lassen. Sicherlich ist nicht davon auszugehen, dass unseren Einsprüchen gefolgt wird, denn zuständig dafür ist das Ministerium – und damit der Auftraggeber. Aber im nächsten Schritt muss Tennet vor einem neutralen Gericht „Rede und Antwort stehen“ und da wird es dann sicherlich schwieriger mit einigen Antworten.
Insgesamt haben wir bisher fast 20.000 Euro „eingesammelt“ und sind somit für den ersten Schritt gut gerüstet. Mut macht uns auch ein Urteil des OVG Lüneburg (Az: 7 KS 3/13 und 7 KS 5/13), vom Oktober 2016: Grundeigentümer haben dort nach einem fast vierjährigen Prozess Recht zugesprochen bekommen und der Netzbetreiber muss nun die bereits errichteten 380kV-Masten wieder „rückbauen“, sprich abreißen!

Die betroffenen Henstedt-Ulzburger Grundeigentümer entlang der geplanten 380kV-Ostküstenleitung

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