Bürgerbeteiligung zum Entwurf der Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030

Die Landesregierung hat zur Zukunftsgestaltung Schleswig-Holsteins den Entwurf einer Landesentwicklungsstrategie 2030 vorgelegt. Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Einrichtungen können dazu eine Stellungnahme abgeben bis zum 31. Mai 2017. Dieses Verfahren wird online durchgeführt auf www.les.schleswig-holstein.de. Institutionen und Einrichtungen können gleichzeitig auch ihre  Strategien und programmatischen Konzepte in die Landesentwicklungsstrategie einbringen, indem sie ihre regionalen Strategien zur Verfügung stellen. Mit dem Entwurf der Landesentwicklungsstrategie will die Landesregierung die zentralen Zukunftsthemen definieren und für die Weiterentwicklung des Nordens Prioritäten setzen.

In elf strategischen Leitlinien werden die Entwicklungen und die daraus resultierenden zentralen Chancen und Herausforderungen zur Zukunft Schleswig-Holsteins definiert. Der Entwurf der Landesentwicklungsstrategie 2030 steht digital als Download auf www.les.schleswig-holstein.de zur Verfügung. Darüber hinaus
Während der Öffnungszeiten des Rathauses (montags – freitags jeweils von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung besteht für alle an Interessierten die Möglichkeit, den Entwurf der Landesentwicklungsstrategie einzusehen.

Die Staatskanzlei hat den Entwurf der Landesentwicklungsstrategie am 13. Dezember nach Beschluss durch das Kabinett im Internet veröffentlicht.

Die Online-Beteiligung läuft über BOB-SH.© Staatskanzlei. Der Entwurf steht auch im Online-Beteiligungstool BOB-SH zur Verfügung. Dort können Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen und Einrichtungen Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben. Das öffentliche Beteiligungsverfahren läuft bis zum 31. Mai 2017.
Hinweise zu den Stellungnahmen. Online-Beteiligung

Zum Online-Beteiligungstool

Die Stellungnahmen werden ausschließlich zur Weiterentwicklung der Landesentwicklungsstrategie genutzt. Sie werden durch die zuständige Abteilung der Staatskanzlei ausgewertet und bearbeitet. Sollten im Beteiligungsverfahren so umfangreiche Stellungnahmen eingehen, dass eine Auswertung durch die Mitarbeiter der Staatskanzlei nicht voll umfänglich erfolgen kann, wird mit der Auswertung der Stellungnahmen ein Beratungsunternehmen beauftragt. Aus den Stellungnahmen wird eine Synopse zusammengestellt, die für die Weiterentwicklung der Landesentwicklungsstrategie genutzt wird. Für die Stellungnahmen sind keine personenbezogenen Daten erforderlich, Sie können Ihre Stellungnahme daher anonym abgeben. Sollten Sie Ihre Stellungnahme nicht anonym abgeben, werden die personenbezogenen Daten in der Staatskanzlei gespeichert und verarbeitet und, im Falle einer Auswertung durch ein Beratungsunternehmen, an dieses weitergegeben und nach Erstellung der Synopse gelöscht.

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