Einvernehmlich über alle Fraktionen haben sich CDU, SPD, WHU, Bündnis90/Die Grünen, BfB und die FDP zusammen mit Bürgermeister Stefan Bauer darauf verständigt, dass der Eigenbetrieb Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg zunächst für den Monat April keine Kita-Gebühren einziehen wird.
Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie sind seit über zwei Wochen Kindertagesstätten, Horte und Schulen in Schleswig-Holstein geschlossen. Die Schließung dieser Einrichtungen wird noch mindestens bis zum 19. April 2020 andauern.
Der Kreis Segeberg hat seine Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARSCoV-2 überarbeitet. Er setzt damit einen restriktiveren Erlass des Gesundheitsministeriums um. Darin geht es um Maßnahmen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie in stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe (siehe Punkte 7. und 8. der neuen Allgemeinverfügung). Wesentliche Neuerung: Das Betreten ist nun generell untersagt. Es gibt nur noch wenige Ausnahmen.
„Kranke und ältere Menschen müssen in diesen Zeiten besonders vor dem Coronavirus geschützt werden“, sagt Landrat Jan Peter Schröder mit Blick auf Erkrankte und Tote in verschiedenen Einrichtungen in Deutschland, unter anderem im niedersächsischen Wolfsburg sowie in einem Seniorenheim in Tornesch (Kreis Pinneberg). „Wir müssen daher alle uns zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen – auch wenn diese für Angehörige nur schwer zu ertragen sind.“
Seit Tagen sind Kitas und Schulen geschlossen, viele Eltern arbeiten im Homeoffice oder in Kurzarbeit und betreuen nebenbei ihre Kinder. In Zeiten, in denen es notwendig ist, persönliche Kontakte zu minimieren und möglichst zu Hause zu bleiben, kann dies den Zusammenhalt im Familienverbund stärken – gleichzeitig steigt aber auch das Konfliktpotenzial.
Bei familiären Belastungssituationen können Hilfesuchende trotz der aktuellen Schulschließungen auf das bekannte und bewehrte Hilfsangebot der ATS-Schulsozialarbeit zurückgreifen. Die ATS-Schulsozialarbeiterinnen der Grundschulen Ulzburg, Rhen, und „Lütte School“ sowie des Alstergymnasiums stehen in der Zeit der coronabedingten Schulschließung weiterhin als Ansprechpartnerinnen für die Erziehungsberechtigten, die Schülerschaft als auch für die Lehrkräfte zur Verfügung.
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der kommunalen hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten Schleswig-Holsteins macht auf die herausfordernde Situation aufmerksam, die das Corona Virus und die Isolation mit sich bringen und verweist auf diverse Notfalltelefonnummern, die in Krisenzeiten Hilfe leisten. Wenn der zwischenmenschliche Kontakt fehlt, ist nicht nur Solidarität gefragt, sondern auch Rücksicht und Verständnis. Nicht immer sind die familiären Umstände so stabil, dass eine Krise wie diese bewältigt werden kann.
Angesichts der aktuell besonderen Lage wegen des Coronavirus und zur Ermöglichung der Fortführung des Wochenmarkts Ulzburg unter Einhaltung der Sicherheitsabstände von Händlern und Kunden wird Folgendes veranlasst:
Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, haben Bund und Länder in den vergangenen Tagen und Wochen verbindliche Verhaltensregeln für die Bevölkerung erlassen. Hierzu zählen Versammlungen von Gruppen im öffentlichen Raum. Während sich bisher in Schleswig-Holstein maximal fünf Personen gemeinsam in der Öffentlichkeit treffen durften, wird diese Vorgabe zukünftig auf zwei Personen reduziert – es sei denn, es sind Angehörige aus dem gemeinsamen Haushalt. Wie bei allen vorhergehenden Maßnahmen handelt sich nicht um Empfehlungen, sondern um verbindliche Regeln, deren Einhaltung vom Ordnungsamt und der Polizei kontrolliert werden.
Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Segeberg
über die Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonntagen.
Gmäß § 11 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten des Landes SchleswigHolstein (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG) in Verbindung mit § 106 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:
In Hinblick auf die derzeitige Lage und um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, bleibt die Gemeindebücherei ab heute bis zum 19.04.2020 geschlossen.