1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg
Aufgrund des § 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den §§ 1 ff. der Eigenbetriebsverordnung für Schleswig-Holstein sowie der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg“ der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 12.12.2018 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.09.2021 folgender Haushaltsplan erlassen:
Die für Dienstag, den 19.10.2021, vorgesehene Sitzung der Gemeindevertretung 30/2018-2023 fällt aufgrund nicht dringend zu beratender Tagesordnungspunkte aus. Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung ist für Dienstag, den 16.11.2021 vorgesehen.
News aus Henstedt-Ulzburg
Bekanntmachung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West / Auslegung der Jahresrechnung 2020
Auslegung der Jahresrechnung 2020 und des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes
Die Jahresrechnung 2020 des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes Norderstedt über die Prüfung der Jahresrechnung 2020 liegen vor.
In der Zeit vom 25.10.2021 bis 25.11.2021 liegen die Jahresrechnung 2020 und der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung während der Öffnungszeiten in Zimmer 0.14 des Rathauses der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, zur Einsicht aus.
Henstedt-Ulzburg, 23.09.2021
gez. Schmidt Verbandsvorsteherin
News aus Henstedt-Ulzburg
Bekanntmachung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Fundtiere Segeberg West für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemein-deordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 21.09.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
17. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Kreis Segeberg
Aufgrund des § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. 2021, S. 566), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.09.2021 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 17. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nördlich Götzberger Straße) hier: 1. Bekanntmachung des Beschlusses über die Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB 2. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 113 "Gräflingsberg/Heidelweg“, 7. Änderung hier: Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der o.a. Bebauungsplanänderung gemäß § 4 a Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz weist die Gemeinde Henstedt-Ulzburg darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2023 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 c Abs.1 des Soldatengesetz widersprechen können.
Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der 380-kV-Leitung Kreis Segeberg – Raum Lübeck LH-13-328, Ostküstenleitung Abschnitt 1
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Kiefernweg“, 1. Änderung hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
B-Plan Nr. 108 "Ulzburg-Süd – Östlich Hamburger Straße"
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108 „Ulzburg-Süd – Östlich Hamburger Straße“ (Geh- und Radwegerweiterung) hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Die Gemeinde ist in 15 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 16. August bis 05. September 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist nach der nicht erfolgten Wahl im Jahr 2020 neu zu wählen.
Die Wahl zum 11. Kinder- und Jugendparlament findet aufgrund der durch die Corona-Pandemie einzuhaltenden Hygienevorschriften in der Zeit von Montag, dem 15.11.2021 bis Freitag, dem 19.11.2021
statt. Sie erfolgt durch Stimmabgabe. Die Wahl wird wie folgt durchgeführt:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 150 „Nördlich Götzberger Straße“ hier: 1. Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB 2. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB