Sie können uns Rechnungen neben der klassischen Papierform auch als elektronische Rechnung (E-Rechnung) zusenden. Hierzu nehmen wir am E-Rechnungsportal des Landes Schleswig-Holstein teil.
Alle weiteren Regelungen, die für den Empfang und die Weiterverarbeitung von E-Rechnungen zwingend zu beachten sind, haben wir für Sie die der Handreichung für Rechnungsstellende zusammengefasst.