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Förderung Kinder- und Jugendarbeit [100.00% Relevanz]
bzw. Jugendlichen werden besonders bezuschusst. Zuschuss: 2 EUR bzw. 5 EUR je Tag und Teilnehmer/in mit … leiten, die sich mindestens 14-tägig trifft. Zuschuss: 220 EUR je Jugendleitung und Kalenderjahr Die … Jugendleitung muss den Zuschuss bis zum 15.10. eines Jahres mit diesem Vordruck … und Jugendarbeit in Henstedt-Ulzburg zu leisten. Zuschuss: Die berücksichtigungsfähigen Aus-/ … Teilnehmenden müssen in Henstedt-Ulzburg wohnen. Zuschuss: Die berücksichtigungsfähigen Kosten der
https://www.henstedt-ulzburg.de/jugendfoerderrichtlinie.html - 59.04 kB
Zuschüsse für Jugendfreizeiten leichter beantragen – Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat Jugendförderrichtlinie überarbeitet [80.00% Relevanz]
sowie internationale Jugendbegegnungen Der Zuschuss für Maßnahmen (von 3 bis 14 Tagen Dauer) beträgt … teilnehmen. Neu aufgenommen wurde ein Zuschuss von 5 Euro je Kind / Jugendlichem mit … leiten, die sich mindestens 14-tägig trifft. Der Zuschuss wurde von 150 Euro auf 180 Euro je Jugendleitung … angepasst. Die Jugendleitung muss den Zuschuss bis zum 15. Oktober eines Jahres mittels
https://www.henstedt-ulzburg.de/aktuelles/20200110_Jugendfoerderrichtlinie.html - 60.48 kB
Gemeinde Henstedt-Ulzburg zieht auch im Mai keine Kita-Gebühren ein [20.00% Relevanz]
. Auch in Sachen „Krippengeld“ (monatlicher Zuschuss vom Land in Höhe von 100 Euro an die Eltern von
https://www.henstedt-ulzburg.de/aktuelles/20200416_Kita-Gebuehren.html - 57.17 kB
Krippenanbau Beckersberg deutlich im Kostenrahmen [20.00% Relevanz]
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ einen Zuschuss in Höhe von 600.000 Euro erhält. Am vergangenen
https://www.henstedt-ulzburg.de/aktuelles/20171010_Krippenanbau_Beckersberg.html - 56.77 kB
Kultur- und Sportausschuss gibt grünes Licht für weiteren Kunstrasenplatz [20.00% Relevanz]
des Landes besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 250.000 Euro zu erhalten. In
https://www.henstedt-ulzburg.de/aktuelles/20181130_Kunstrasenplatz.html - 57.17 kB
1. Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Jugendförderrichtlinie) [20.00% Relevanz]
Voraussetzungen gemäß Ziffer 11 vor, wird ein Zuschuss zur Entschädigung in Höhe von 220,00 € je Jahr
https://www.henstedt-ulzburg.de/bekanntmachungen/20230822_jugendfoerderrichtlinie.html - 58.2 kB
Partnerschaftsbesuch in Waterlooville – Großbritannien Ende August [20.00% Relevanz]
Band der Cowplain School freute sich über den Zuschuss aus Henstedt-Ulzburg - Foto: Verein
https://www.henstedt-ulzburg.de/aktuelles/20231005_partnerschaftstreffen.html - 60.25 kB