Europawahlen

Die Wahlen zum Europäischen Parlament werden alle fünf Jahre abgehalten.

Die Europawahl ist eine seit 1979 in der Europäischen Union alle fünf Jahre stattfindende unmittelbare, freie und geheime Wahl, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt werden.
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt. Europaweite Rechtsgrundlage der Wahlen, sind Art. 14 Abs. 3 EU-Vertrag sowie der 1976 verabschiedete Direktwahlakt, der den allgemeinen Rahmen für die Wahlen bildet. Das genaue Wahlsystem wird jedoch von jedem einzelnen Mitgliedstaat durch nationale Regelungen bestimmt.