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Erklärungen zur Grundsteuerreform – Henstedt-Ulzburg hat dadurch keine erhöhten Einnahmen [100.00% Relevanz]
bei der Gemeinde unbegründet ist. „Bei Fehlern in der Berechnung der Bemessungsgrundlage ist
https://www.henstedt-ulzburg.de/aktuelles/20250224_grundsteuerreform.html - 59.88 kB