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1. Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Jugendförderrichtlinie) [100.00% Relevanz]
wird ein Zuschuss zur Entschädigung in Höhe von 220,00 € je Jahr und Jugendleitung gewährt, wenn die … ein Zuschuss zur Entschädigung in Höhe von 220,00 € je Jahr und Jugendleitung gewährt, wenn die … RSS-Feed Bekanntmachungen Fußnavigation © 2001 - 2025 Gemeinde Henstedt-Ulzburg Impressum •
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