Aktuelle Stellenausschreibungen

Bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Kreis Segeberg, rund 29.000 Einwohnerinnen und Einwohner, sind die nachfolgenden Stellen zu besetzen. Sollte Ihr Interesse geweckt sein, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung als

Sachgebietsleitung (m/w/d) für das Sachgebiet Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung

Die Besetzung ist unbefristet in Vollzeit bis zu Entgeltgruppe 10 TVÖD, für Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 11 SHBesG vorgesehen. Die finale Bewertung steht noch aus und kann zu einer verbesserten Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe führen. Die Planstelle ist grundsätzlich teilbar.

Im Sachgebiet Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung sind neben der Sachgebietsleitung eine Beschäftigte für Aufgaben der Anlagenbuchhaltung eingesetzt, drei weitere Beschäftigte in der Zentralen Geschäftsbuchhaltung. Derzeit gehören dem Sachgebiet vier Mitarbeitende an.

Das ist Henstedt-Ulzburg
Die rd. 29.900 Einwohnerinnen und Einwohner zählende Großgemeinde liegt mitten im Grünen und doch zentral aufgrund einer guten Infrastruktur und idealen Verkehrsanbindungen im unmittelbaren Randgebiet von Hamburg. Viele Vorteile sprechen für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg als Wohn- und Arbeitsort:

  • umfangreiche Betreuungs- und Unterstützungsangebote für Kinder jeden Alters und Familien
  • alle Schularten inkl. Förderzentrum
  • zahlreiche Freizeit- und Kulturmöglichkeiten mit einem großen Netzwerk aus Vereinen und Verbänden
  • vielfältige Natur- und Erholungsangebote in der AktivRegion Alsterland
  • umfangreiche Einkaufsangebote
  • verkehrsgünstige Lage an der A 7 mit gutem ÖPNV-Angebot

Das sind Ihre Aufgaben:

  • Leitung des Sachgebietes
    • Leitung, Steuerung und Überwachung aller anfallenden Aufgaben
    • Personalangelegenheiten des zugeordneten Personals
    • Unterstützung und Beratung innerhalb der Verwaltung in fachspezifischen, allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten
    • Vertretung des Sachgebietes innerhalb der Verwaltung, in den gemeindlichen Gremien und ggf. in der Öffentlichkeit
  • Projektarbeit für anfallende Aufgaben im Sachgebiet, z.B. im Zusammenhang mit der Vorbereitung / Erstellung der Eröffnungsbilanz in Bezug auf das Anlagevermögen
  • Anlagenbuchhaltung:
    • Koordination grundsätzlicher Richtlinien und Verfahren zur Erfassung und Fortschreibung des Anlagevermögens sowie zur Durchführung von Inventuren
    • Investitionsberatung und –kontrolle für andere Fachbereiche und für die gemeindlichen Gremien zu Fragen der Anlagenbewertung und –buchführung
    • Jahresabschlussarbeiten für das Sachanlagenvermögen und die Sonderposten.

Anpassungen im Aufgabengebiet sind zukünftig möglich.

Das bringen Sie mit:

vorzugsweise

  • die absolvierte Ausbildung zum / zur Verwaltungsfachwirt/in der Fachrichtung Kommunalverwaltung (2. Angestelltenlehrgang) oder
  • die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, Erstes Einstiegsamt, der Fachrichtung allgemeine Dienste (ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) oder
  • ein vergleichbarer betriebswirtschaftlicher Abschluss (Bachelor) oder
  • eine finanzbezogene Ausbildung mit entsprechender einschlägiger, mehrjähriger Berufserfahrung.

sowie:

  • Berufserfahrung im Finanz- und Rechnungswesen, möglichst in einer kommunalen Verwaltung  
  • fundierte Fachkenntnisse und die Fähigkeit zur sicheren Anwendung bestehender Vorschriften und interner Richtlinien im Bereich des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens
  • Kenntnisse und möglichst praktische Erfahrungen in der Projektleitung und –steuerung
  • eine zusätzliche Qualifikation zum / zur kommunalen Finanz- oder Bilanzbuchhalter/in oder eine vergleichbare Zusatzqualifikation ist vorteilhaft
  • versierter Umgang mit Finanz-/Buchhaltungssystemen und den MS-Office-Anwendungen

Persönlich bringen Sie für die Übernahme dieser Position ein ausgeprägtes Zahlenverständnis, Verantwortungsbereitschaft und ein hohes Maß an Engagement mit. Sie praktizieren einen kooperativen, wertschätzenden Führungsstil und überzeugen durch gute Kommunikationsfähigkeit und sicheres Auftreten.

Darauf können Sie sich freuen:

  • eine vielseitige und gestalterische Tätigkeit in einem attraktiven Arbeitsumfeld mit moderner IT-Ausstattung bei guter Erreichbarkeit des Standortes auch per ÖPNV
  • die Möglichkeit sich in abwechslungsreichen, spannenden Aufgaben und Projekten in einem eigenen Verantwortungsbereich zu verwirklichen sowie sich weiterzubilden
  • Zahlung der üblichen Sozialleistungen sowie einer Betrieblichen Zusatzversorgung (Versicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, VBL)
  • Unterstützung in Sachen Mobilität mit Fahrradleasing inklusive Arbeitgeberzuschuss
  • die Möglichkeit, durch flexible Arbeitszeiten, arbeitgeberfinanzierte Notfallbetreuung und mobiles Arbeiten Ihren Beruf mit Ihrem Privatleben optimal vereinbaren zu können

Als weltoffene Gemeinde begrüßen wir die Bewerbung aller Menschen mit den entsprechenden fachlichen und persönlichen Voraussetzungen.

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten zu erreichen. Sie bittet daher, geeignete Frauen, sich zu bewerben. Frauen werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Auch Schwerbehinderte und Behinderte mit einer Gleichstellung werden gebeten, sich zu bewerben.

Ihre fachlichen Fragen  beantwortet Ihnen die Leiterin des Fachbereichs Finanzen, Frau Sabine Dornis, Tel. 04193/963201, sabine.dornis@h-u.de.

Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich an die Leiterin des Sachgebietes Personalwesen, Frau Balcazar, Tel. 04193/963-120, petra.balcazar@h-u.de.

Neugierig geworden auf einen spannenden und abwechslungsreichen Aufgabenbereich? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bewerbungsgespräche finden voraussichtlich in der 5. oder 6. Kalenderwoche 2025 (in dem Zeitraum vom 20.01. – 02.02.2025) statt.

Bitte reichen Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen bis zum 19.01.2025 an:

Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Die Bürgermeisterin
Rathausplatz 1
24558 Henstedt-Ulzburg
personal@h-u.de

Wir weisen darauf hin, dass schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.

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