Kirchen
Informationen rund um Kirche und Glaube
Kircheneintritt - Kirchenaustritt
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären. Diese teilt der Meldebehörde den Eintritt mit.
Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt des Wohnsitzes erfolgen.
Voraussetzungen:
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggf. ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Den Kirchenaustritt erklären Sie beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes.
Die Austrittserklärung muss persönlich vor einer Standesbeamtin/ einem Standesbeamten abgegeben werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.
Gesetzliche Grundlagen:
- Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern in Schleswig-Holstein (Kirchensteuergesetz – KiStG),
- Gesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts in Schleswig-Holstein (Kirchenaustrittsgesetz – KiAustrG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 26.3 – VwGebV SH.
Kontaktdaten der Kirchen am Ort
Ev.-luth. Kirchengemeinde Erlöserkirche Henstedt
Kisdorfer Straße 12
24558 Henstedt-Ulzburg
Tel.: (04193) 25 61
Fax: (04193) 97 03 66
E-Mail: kirchenbuero@kirche-henstedt.de
Internet: www.kirche-henstedt.de
Kirchenbüro: Di - Fr: 8:30 -12:30 Uhr
Ev.-luth. Kirchengemeinde Kreuzkirche Ulzburg
Hamburger Straße 30
24558 Henstedt-Ulzburg
Tel.: (04193) 997 50
Fax: (04193) 99 75 55
E-Mail: buero@kreuzkirche.de
Internet: www.kreuzkirche.de
Kirchenbüro: Mo - Mi, Fr: 09:00 – 12:00 Uhr | Mi: 16:00 – 18:30 Uhr
Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Petrus Henstedt-Rhen
Henstedt-Rhen
Norderstedter Straße 22
24558 Henstedt-Ulzburg
Tel.: 04193/72 45
Fax: 04193/76 14 40
E-Mail: info@kirche-rhen.de
Internet: www.kirche-rhen.de
Kirchenbüro: Mo und Fr: 10:00 - 12:30 Uhr | Do: 16:00 - 18:30 Uhr
Römisch-katholische Kirche St. Hedwig
Falkenkamp 2
22846 Norderstedt
Tel.: 040/522 42 82
E-Mail: st.hedwig@wtnet.de
Internet: www.st-hedwig-norderstedt.de