Bekanntmachungen
I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung einer Hundesteuer
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S.57) in der z.Z. geltenden Fassung und der §§ 1 und 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S.27) in der z.Z. geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 15.09.2015 folgende I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung einer Hundesteuer vom 24.11.2014 erlassen.