Bekanntmachungen
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung (Beitragssatzung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1, 2, und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 17.02.2015 folgende Beitragssatzung erlassen: