Bekanntmachungen

4. Nachtragssatzung der Kinder- und Jugendvertretung

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.06.2015 folgende 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Kinder- und Jugendvertretung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:

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