Bekanntmachungen

2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 62 „Wöddel“

2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 62 „Wöddel“
hier:Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
 

Gebietsbezeichnung:

  • nördlich der Straße „Am Wöddel“
  • südlich und östlich der Bürgermeister-Steenbock-Straße
  • südwestlich der Henstedter Kirche

im Ortsteil Henstedt


Der vom Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg in der Sitzung am 10.02.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Wöddel“ für das oben genannte Gebiet, die Begründung und die dazugehörigen Gutachten sind in der Zeit

vom 17.03.2025 bis zum 22.04.2025

im Internet unter der Bauleitplanung veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der o.a. Auslegungsfrist im Rathaus, in 24568 Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, im Flurbereich des 3. OG (Zi. 3.17), während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. von 08:00 – 12:00 und Do. zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren sind diese über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen (Gutachten, Berichte) liegen zur Einsichtnahme vor:

  • Landschaftsplan der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Auszug)
  • Baumschutzsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
  • Umweltbericht (Teil der Begründung), Landschaftsplanung Jacob I Fichtner
  • Grünordnerischer Fachbeitrag inkl. Anlagen (Bestand und Entwurf), Landschaftsplanung Jacob I Fichtner
  • Analyseplan, Architektur + Stadtplanung
  • Schallschutzgutachten, M + O Immissionsschutz Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH
  • Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (11.03.2024 – 15.04.2024)

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Pflanzen und Tiere, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich in (3), (6), (7) - in folgenden Stellungnahmen:
    1. Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Itzehoe
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Verkehrslärm – teilweise Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte, Wohnumfeld mit schwach ausgeprägter Erholungsfunktion, Lärmschutzmaßnahmen, Allgemeinhinweise zu Straßen des überörtlichen Verkehrs

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere

  • finden sich in (1 - 4), (7) - in folgenden Stellungnahmen:
    1. Kreis Segeberg - Untere Naturschutzbehörde
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Begrünung von Teilen der Dachflächen, Sicherung des Baumbestandes, voraussichtlich keine streng geschützten Pflanzen- und Tierarten zu erwarten, Fledermausvorkommen nicht auszuschließen, Einfriedung mit standortheimischen Pflanzarten

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • finden sich in (3) - (5), (7) - in folgenden Stellungnahmen:
    1. Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Itzehoe
    2. Kreis Segeberg - SG Abwasser und SG Gewässerschutz
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Nachverdichtungsflächen, anteilige Dachbegrünung, Zulässigkeit von Tiefgaragen, Versickerung auf dem Grundstück nach technischer Möglichkeit, wasserdurchlässiger Belag auf Stellplatzflächen, Ableitung des Niederschlagswassers, Versickerungsfähigkeit des Bodens

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich in (3), (4). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Keine Auswirkungen/Zunahme von Belastungen zu erwarten

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter

  • finden sich in (3), (7) - in folgenden Stellungnahmen:
    1. Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Segeberg
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Kulturdenkmale in der näheren Umgebung des Geltungsbereichs vorhanden

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • finden sich in (1), (3) – (5). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Unterschiedlichen Gebäudestrukturen, voraussichtlich keine relevanten Veränderungen des Ortsbildes

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Ihre Beteiligungsmöglichkeiten:

Während des o.a. Veröffentlichungszeitraums können die veröffentlichten Unterlagen im Internet oder im Rathaus eingesehen werden. Stellungnahmen zum aktuellen Planentwurf reichen Sie bitte per E-Mail an bauleitplanung@h-u.de ein. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesnaturschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Go back