Bekanntmachungen
Haushaltsplan des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den §§ 1 ff. der Eigenbetriebsverordnung für Schleswig-Holstein sowie der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg“ der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 12.12.2018 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.12.2024 folgender Haushaltsplan erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
1. | im Ergebnisplan mit | ||
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 17.359.600 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 17.359.600 | EUR | |
einem Jahresüberschuss von | 0 | EUR | |
einem Jahresfehlbetrag von | 0 | EUR |
und
2. | im Finanzplan mit | ||
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 17.304.100 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 17.104.500 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 243.100 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 489.400 | EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 | EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 1.784.900,00 | EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 210,91 | Stellen. |
§ 3
Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets. Es wird ein Gesamtbudget für die Teilpläne 11100, 11120, 11190, 36500-36509, 36599, 61100, 61200 gebildet.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister bzw. die Betriebsleitung seine Zustimmung nach § 95 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 125.000 EUR.
§ 5
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 20.000 EUR beträgt.
§ 6
Sind bei der Ausführung des Ergebnisplanes ergebnisgefährdende Mindererträge oder Mehraufwendungen zu erwarten, so ist § 13 Absatz 3 der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein entsprechend anzuwenden. Mehrauszahlungen für Einzelvorhaben aus der Investitionstätigkeit bedürfen der Zustimmung des Bürgermeisters.
Der Haushaltsplan wurde der Kommunalaufsicht am 29.01.2025 vorgelegt.
Henstedt-Ulzburg, den 06.03.2025
gez. Björn Sumpf
(kaufmännischer Betriebsleiter)
Der vorstehende Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Jeder kann während der Dienststunden in der Verwaltung des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg, Büro 02, Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg, Einsicht in den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Daneben besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme unter der Internet-Adresse www.henstedt-ulzburg.de/satzungen_richtlinien.html zum Stichwort Haushaltsplan 2025.
Henstedt-Ulzburg, den 06.03.2025
gez. Björn Sumpf
(kaufmännischer Betriebsleiter)