Bekanntmachungen

Haushaltsplan des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den §§ 1 ff. der Eigenbetriebsverordnung für Schleswig-Holstein sowie der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg“ der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 12.12.2018 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.12.2024 folgender Haushaltsplan erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird 

1. im Ergebnisplan mit    
  einem Gesamtbetrag der Erträge auf 17.359.600 EUR
  einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 17.359.600 EUR
  einem Jahresüberschuss von 0 EUR
  einem Jahresfehlbetrag von 0 EUR

und

2. im Finanzplan mit    
  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 17.304.100 EUR
  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 17.104.500 EUR
       
  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 243.100 EUR
  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 489.400 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.784.900,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 210,91 Stellen.

 § 3

Deckungsfähigkeiten nach § 22 und Zweckbindungen nach § 21 GemHVO-Doppik ergeben sich aus der Übersicht über die nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets. Es wird ein Gesamtbudget für die Teilpläne 11100, 11120, 11190, 36500-36509, 36599, 61100, 61200 gebildet.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister bzw. die Betriebsleitung seine Zustimmung nach § 95 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 125.000 EUR.

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 20.000 EUR beträgt.

§ 6

Sind bei der Ausführung des Ergebnisplanes ergebnisgefährdende Mindererträge oder Mehraufwendungen zu erwarten, so ist § 13 Absatz 3 der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein entsprechend anzuwenden. Mehrauszahlungen für Einzelvorhaben aus der Investitionstätigkeit bedürfen der Zustimmung des Bürgermeisters.

Der Haushaltsplan wurde der Kommunalaufsicht am 29.01.2025 vorgelegt.

Henstedt-Ulzburg, den 06.03.2025

gez. Björn Sumpf
(kaufmännischer Betriebsleiter) 

Der vorstehende Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Jeder kann während der Dienststunden in der Verwaltung des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg, Büro 02, Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg, Einsicht in den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Daneben besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme unter der Internet-Adresse www.henstedt-ulzburg.de/satzungen_richtlinien.html zum Stichwort Haushaltsplan 2025.

Henstedt-Ulzburg, den 06.03.2025

gez. Björn Sumpf
(kaufmännischer Betriebsleiter)

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