Bekanntmachungen
Haushaltssatzung der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 15 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz) in Verbindung mit §§ 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Stiftungsrats vom 17.06.2024 und der Gemeindevertretung vom 25.06.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. | im Ergebnisplan mit | ||
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 51.300,00 | EUR | |
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 36.100,00 | EUR | |
einem Jahresüberschuss von | 15.200,00 | EUR | |
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich | 0,00 | EUR | |
einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage |
15.200,00 | EUR | |
2. | im Finanzplan mit | ||
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 51.300,00 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 36.100,00 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 | EUR | |
festgesetzt. |
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0,00 | EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0,00 | EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0,00 | EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf (Teilzeitstellen sind auf volle Stellen umgerechnet.) |
0,00 | Stellen |
§ 3
Der Stiftungsvorstand wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 5.000,00 EUR zu leisten. Darüber hinaus anfallende über- und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen einer Genehmigung des Stiftungsrates.
Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen zu Gunsten der Jugendarbeit im Produkt 362000, deren Eingang in laufenden Jahr rechtlich und tatsächlich gesichert ist, berechtigen zu entsprechenden Mehraufwendungen und die dazugehörigen Mehrauszahlungen in dem Budget, in dem der Ertrag veranschlagt ist.
Diese Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.
Der Gemeindevertretung wird diese Haushaltssatzung mit den Anlagen zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach entsprechender Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung erfolgt die Vorlage bei der Kommunalaufsichtsbehörde bzw. Stiftungsaufsicht als zuständige Behörde.
Henstedt-Ulzburg, den 18.06.2024
(L.S.) | Gez. Ulrike Schmidt (Bürgermeisterin) |
Der vorstehende Haushaltsplan der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. In die Haushaltssatzung 2024 mit den Anlagen kann jeder während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 2.11, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, Einsicht nehmen. Daneben besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme unter Haushaltssatzung 2024.
Henstedt-Ulzburg, den 26.07.2024
(L.S.) | Gez. Ulrike Schmidt (Bürgermeisterin) |