Bekanntmachungen

1. Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Jugendförderrichtlinie)

III. Abschnitt – Zuschüsse zur Entschädigung anerkannter Jugendleitungen – Punkt 12.1. wird wie folgt geändert:

Liegen die Voraussetzungen gemäß Ziffer 11 vor, wird ein Zuschuss zur Entschädigung in Höhe von 220,00 € je Jahr und Jugendleitung gewährt, wenn die Tätigkeit das ganze Jahr über ausgeübt wurde.

Diese Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

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