Bekanntmachungen
1. Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Jugendförderrichtlinie)
III. Abschnitt – Zuschüsse zur Entschädigung anerkannter Jugendleitungen – Punkt 12.1. wird wie folgt geändert:
Liegen die Voraussetzungen gemäß Ziffer 11 vor, wird ein Zuschuss zur Entschädigung in Höhe von 220,00 € je Jahr und Jugendleitung gewährt, wenn die Tätigkeit das ganze Jahr über ausgeübt wurde.
Diese Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.